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Wie soll man Ninchen bestatten??? auf Kaninchen Forum

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Kaninchenfreund
 
Registriert seit: 19.06.2012
Beiträge: 826
Siriox befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 27.02.2013, 09:28

Abstand vom Nachbarn einhalten und mind. 1 m tief.
Ausser du wohnst in einem Wasserschutzgebiet da ist es verboten.
Bis ins Jahr 2002 war jedem klar, dass tote Haustiere im eigenen Garten vergraben werden dürfen. Doch vor dem Hintergrund der BSE-Krise schaltete sich die EU ein und verfasste eine für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Richtlinie. Demnach müssen alle Tierkadaver in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden.

In Deutschland wurde diese Verordnung durch das "Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz" vom 25.10.2004 in nationales Recht umgesetzt. Gewöhnungsbedürftig ist, dass unter diese Bezeichnung auch das Vergraben toter Haustiere fällt. Voreilige Presseberichte verkündeten nun, dass tote Haustiere gar nicht mehr oder nur mit einer Ausnahmegenehmigung im Garten vergraben werden dürfen.

Sowohl die EG-Verordnung als auch das deutsche Gesetz stellen es jedoch den Landesbehörden frei, das Vergraben von Haustieren unter Einhaltung bestimmter, mit dem Naturschutzrecht vereinbarten Vorgaben zuzulassen. Dazu bedarf es einer "Allgemeinverfügung", mit der eine Angelegenheit bis zu deren Widerruf geregelt wird.

Tendenziell lässt sich bei den Behörden, die bislang eine Allgemeinverfügung erlassen haben, erkennen, dass sie sich an den ehemaligen Vorgaben orientieren. So gilt z.B. in Braunschweig: "Tote Kleintiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Vögel usw. dürfen auf dem eigenen Grundstück in einer Tiefe von mindestens 50 cm begraben werden, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt."
Keine Einschränkungen gibt es bei Urnenbestattungen. Die Asche dürfen Tierfreunde mit nach Hause nehmen und dort in einer Urne aufstellen oder vergraben
Frag um sicher zu gehen bei deiner Gemeinde nach



 



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