 | Kaninchen | | Registriert seit: 09.08.2009
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Geschrieben am
05.09.2011, 18:00
| | | | AW: Kaninchen auf Balkon stellen Ich schließe mich da Kreusa an.
Bitte folge dem Hinweis von KaddiKeks! Das ist sehr wichtig für euch - denn das ist völlig richtig, ihr müsst eure "Fundsache" selbstverständlich den zuständigen Stellen melden. Und die müssen entscheiden, ob das Nin überhaupt bei euch verbleiben darf (ihr "die Fundsache aufbewahrt") oder das Nin in "offizielle" Obhut kommt. Es ist nun mal nicht so: "Wer es findet, darf's behalten" sondern man hat die Pflicht einen Fund anzuzeigen.
In diesem Zusammenhang seid ihr übrigens verpflichtet, entweder das Nin in fachkundige Hände zu geben oder aber es nach allen Regeln artgerechter Haltung zu betreuen. Denn einer "aufbewahrten Fundsache" darf keine "Wertminderung" widerfahren! Das heißt, wenn sich ein Besitzer findet, und der stellt fest dass das Nin durch die Käfighaltung oder ungeeignete Fütterung oder Einzelhaltung oder zu hohe Temperaturen oder irgendetwas anderes, für das ihr "etwas könnt" einen Schaden erlitten hat, dann habt ihr unter Umständen ein nicht unerhebliches Problem, und das heißt Schadenersatz.
Ein halbes Jahr nach der Anzeige des Fundes müsst ihr wohl oder übel dem Nin die bestmögliche Haltung angedeihen lassen - genug Platz, Partnertiere, artgerechte Fütterung nach aktuellen Erkenntnissen - und da es sich um ein Zwergkaninchen handelt, gelten hier nicht die üblichen Regeln für Schlacht- und Zuchtkaninchen, sondern für Liebhabertiere. Also: mindestens 4 qm Platz, mindestens 1 Partner und abwechslungsreiche Frischfütterung. Oder - wie gesagt - wenn ihr nicht könnt oder wollt, dann müsst ihr es dem Tierschutz übergeben, oder einer sonstigen Stelle die euch genannt wird wenn ihr den Fund anzeigt.
Soweit ich weiß, ist Fundunterschlagung übrigens sogar ein Straftatbestand. Also solltet ihr besser zügig handeln. |