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AW: Kaninchen auf Balkon stellen Also das Schlachten von Kaninchen finde ich nun nicht so abwegig, ebenso wie das von Schweinen und Rindern. Für mich kommt es jedoch immer auf die Haltung und das Tötungsverfahren an. Ich habe noch nie Kaninchenfleisch gegessen und bei anderen Tieren bin ich auch zurückhaltend. Leider passt jedoch vieles nicht zusammen; sprich die Haltung von Schlachtkaninchen ist meist die Boxenhaltung usw. Gerade deswegen finde ich diese Situation der TE so bizarr: Vater schlachtet Kaninchen, Kind darf eins so halten aber da Eltern schon die Schlachtkaninchen nicht artgerecht halten, wie soll es dann dem Schmusekaninchen gehen? |
AW: Kaninchen auf Balkon stellen Ich finde das Schlachten von Kaninchen und anderen Tieren an sich nicht moralisch verwerflich (man mag mich hier dafür lynchen, aber es ist so). Kaninchen, schweine, Rinder usw. waren schon immer für den Menschen hauptsähclich Fleischlieferanten und Kaninchen haben sich erst in den letzten Jahren zum "Kuscheltier" entwickelt. Es kommt für mich auf die vorherige Haltung der Tiere an und natürlich darauf, dass ihnen auch beim Schlachten kein unnötiges Leid zugefügt wird. Ich sehe auch keinen Widerspruch darin, wenn ihre Eltern Kaninchen zum Schlachten halten (wenn artgerecht) und sie selbt Kaninchen zum "liebhaben" (wenn artgerecht!). Ich könnte zwar nicht damit klarkommen, dass die Kaninchen in meinem Zimmer liebgehabt werden und die im Gartenschuppen (oder so) gegessen werden. <- Das ist der Punkt mit dem ICH ein Problem hätte, weil ich zwischen beiden "Tiergruppen" gefühlsmäßig keinen Unterschied machen würde. Wenn sie moralisch damit zurechtkommt, wieso nicht? |
AW: Kaninchen auf Balkon stellen Ich schließe mich da Kreusa an. Bitte folge dem Hinweis von KaddiKeks! Das ist sehr wichtig für euch - denn das ist völlig richtig, ihr müsst eure "Fundsache" selbstverständlich den zuständigen Stellen melden. Und die müssen entscheiden, ob das Nin überhaupt bei euch verbleiben darf (ihr "die Fundsache aufbewahrt") oder das Nin in "offizielle" Obhut kommt. Es ist nun mal nicht so: "Wer es findet, darf's behalten" sondern man hat die Pflicht einen Fund anzuzeigen. In diesem Zusammenhang seid ihr übrigens verpflichtet, entweder das Nin in fachkundige Hände zu geben oder aber es nach allen Regeln artgerechter Haltung zu betreuen. Denn einer "aufbewahrten Fundsache" darf keine "Wertminderung" widerfahren! Das heißt, wenn sich ein Besitzer findet, und der stellt fest dass das Nin durch die Käfighaltung oder ungeeignete Fütterung oder Einzelhaltung oder zu hohe Temperaturen oder irgendetwas anderes, für das ihr "etwas könnt" einen Schaden erlitten hat, dann habt ihr unter Umständen ein nicht unerhebliches Problem, und das heißt Schadenersatz. Ein halbes Jahr nach der Anzeige des Fundes müsst ihr wohl oder übel dem Nin die bestmögliche Haltung angedeihen lassen - genug Platz, Partnertiere, artgerechte Fütterung nach aktuellen Erkenntnissen - und da es sich um ein Zwergkaninchen handelt, gelten hier nicht die üblichen Regeln für Schlacht- und Zuchtkaninchen, sondern für Liebhabertiere. Also: mindestens 4 qm Platz, mindestens 1 Partner und abwechslungsreiche Frischfütterung. Oder - wie gesagt - wenn ihr nicht könnt oder wollt, dann müsst ihr es dem Tierschutz übergeben, oder einer sonstigen Stelle die euch genannt wird wenn ihr den Fund anzeigt. Soweit ich weiß, ist Fundunterschlagung übrigens sogar ein Straftatbestand. Also solltet ihr besser zügig handeln. |
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