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WildRabbit 30.04.2013 21:09

Es gibt auch Präparate die man benutzen kann http://mardermittel.de/shop/produkte/mardermittel-spruehflasche.html nur ein Beispiel

april 30.04.2013 21:51

Zitat:

Zitat von WildRabbit (Beitrag 501340)
Marderfallen unterliegen dem Jagdrecht und dürfen nicht von Laien aufgestellt werden.

*Da Steinmarder in Deutschland dem Jagdrecht unterliegen, dürfen sie nur in der Jagdsaison von Herbst bis zum Frühjahr und nur von berechtigten Personen gejagt werden. Danach sucht sich der Marder ein Weibchen, um eine Zeit lang sesshaft zu werden und zwei bis drei Nachkommen zu zeugen.

Langsam OT: Die Fallenjagd unterliegt dem Jagdrecht ohne wenn und aber. Die Bestimmung zur Bejagung, Schonzeit usw. sind nur gültig für die Jagdgebiete, zu denen befriedete Bezirke (Haus und Hof, womöglich in einerm Dorf/Ortschaft usw) nicht gehören. Dort gilt, dass die Eigentümer oder Mietlinge Marder, Kaninchen, Füchse fangen und töten dürfen. Dieser Sachverhalt und diese Tiere sind in den Jagdrechten (von Niedersachsen, NRW usw.) explizit aufgeführt.

Sabrinili 30.04.2013 22:09

@femja:
oh...danke, an so etwas natürliches habe ich gar nicht gedacht, doch muss man die dann ums ganze gehege pflazen, oder wieviele reichen da?! ich weiß ja nichmal, ob bei mir einer ist, aber es ist schon wahrscheinlich....

Aika 01.05.2013 15:46

Gemäss meinen Erfahrungen hilft gegen Marder am besten ganz simples Drahtgitter.
Damit meine ich nicht das Gitter fürs Gehege, sondern ein "Abschreck-Gitter."

Wenn das Gehege wirklich mardersicher ist (rundherum geschützt durch punktverschweissten Volieren-Draht, auch von unten), aber der Marder trotzdem ums Gehege herumstreicht und nach Möglichkeiten sucht, rein zu kommen, erschreckt das die Kaninchen natürlich enorm, selbst wenn er ihnen nichts tun kann.

Ich würde daher rund ums Gehege rum einfach loses Gitter legen, das gerne etwas wacklig herumliegen darf. Vor solchem Gitter fürchten sich Marder nämlich, weil sie sich drin verheddern können mit den Pfoten. Bei mir hat das sehr geholfen, als ein Marder beinahe 2 Jahre lang auf mein Dach kletterte und sich dort gemütlich einrichtete.
Erst nachdem ich die Regenrinnen mit Draht-Gitter lose umkleidete (sieht bescheuert aus...), gab er seine Klettereien auf.

Möglicherweise hat ihm auch der Elektro-Draht noch "auf die Sprünge" geholfen, den ich kurzzeitig zusätzlich einsetzte um die Regenrinnen herum.
Das wäre dann noch die nächste Stufe, ist aber sehr unschön für Katzen oder Hunde, welche diesen Draht ebenfalls berühren könnten.
Bei einem Gehege ist ein Elektro-Draht wohl schwieriger anzubringen, damit er nicht plötzlich auch die Kaninchen schockt.:eek:

Ich würde es zuerst mal mit Drahtgeflecht versuchen, einfach auf den Boden legen vor dem Gehege. Es sieht zwar ziemlich unschön aus, hilft aber, den Marder zumindest vom Gehege fern zu halten.

Femja 01.05.2013 20:58

Zitat:

Zitat von Sabrinili (Beitrag 501469)
@femja:
oh...danke, an so etwas natürliches habe ich gar nicht gedacht, doch muss man die dann ums ganze gehege pflazen, oder wieviele reichen da?! ich weiß ja nichmal, ob bei mir einer ist, aber es ist schon wahrscheinlich....

Ich denke nicht dass du sie ums ganze Gehege pflanzen musst;) Da reichen ein paar, du kannst sonst auch mal angelice anschreiben ich glaube sie kennt sich da ein bisschen besser aus als ich. Ich habs noch nie selber probiert.
Ein Gitter nützt denke ich auch, wie Aika schon sagt, müsstest du aber ums ganze Gehege rum hinmachen

Roadrunner 01.05.2013 21:12

April, das stimmt so nicht.

http://www.mardermittel.de/rechtliches-zur-marderabwehr.php

Zitat:
"Grundsätzlich ruht die Jagd in befriedeten Bezirken (Haus und Hofflächen sowie Hausgärten etc. haben Jagdverbot). Die Untere Jagdbehörde kann jedoch eine Genehmigung zur Jagd unter Auflagen in befriedeten Bezirken erteilen. Dann kann der Marder in der Jagdzeit vom 16. Oktober bis zum 28. Februar in einer Lebendfalle gefangen werden. Nachdem das Einverständnis des Grundeigentümers vorliegt, darf ein ausgebildeter Jäger, der den entsprechenden Sachkundenachweis durch die Jägerprüfung erbracht hat, die Fallenjagd auf dem Grundstück betreiben. Hierbei ist es unerheblich ob dieser Jäger in dem Jagdrevier, in dem das befriedete Grundstück liegt, eine Jagderlaubnis hat.

In der Schonzeit vom 01. März bis zum 15. Oktober darf der Marder nicht gefangen bzw. gejagt werden."
Quelle s.o.

april 01.05.2013 21:39

Roadrunner, mach Dir doch bitte mal die Mühe und schlag die Gesetze nach, und nicht irgendwelche Internetseiten, die keine Gesetzeskraft haben. Also, niedersächsisches Jagdgesetz in der Fassung von 2011, §9, Abs. 1 und 2: Definition befriedeter Bezirke (Haus, Garten, Kleingärten usw.), Abschnitt 5: "
(5) Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte der Grundstücke eines befriedeten Bezirks dürfen in den Fällen der Absätze 1 und 2 Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen, soweit diese Befugnis nicht im Rahmen einer beschränkten Jagdausübung anderen zur Jagd befugten Personen übertragen ist. Die Verbote des § 19 des Bundesjagdgesetzes und die Bestimmungen des § 24 dieses Gesetzes sowie die jagdrechtlichen Vorschriften über die Setz- und Aufzuchtzeiten gelten entsprechend"


Erwähnter §19 erfasst die Jagdarten (Nachtjagd, Schlingen, Fallen usw.), §24 den Umgang mit Wildseuchen.


In Baden-Württemberg ist es etwas anders, da braucht man eine Genehmigung der unteren Jagdbehörde, für die, je nach Jagdart, Sachkunde oder eine Versicherung verlangt wird. Die Sachkunde wird für die Fangjagd verlangt - wie ich erwähnte, Fallenjagd ist ein eigenes Thema. Die Sachkunde kann auch jemand besitzen, der nicht ausgebildeter Jäger ist.

Sabrinili 02.05.2013 22:23

@aika: ich habe vor ein paar jahren mal ein experiment gesehen im tv, wo sie marder gelockt haben mit fressen und die sind problemlos über den draht gegangen....

@femja: okay, ich denke ich pflanze die mal ;)

wollmonster 02.05.2013 23:19

Zitat:

Zitat von april (Beitrag 501867)
Roadrunner, mach Dir doch bitte mal die Mühe und schlag die Gesetze nach, und nicht irgendwelche Internetseiten, die keine Gesetzeskraft haben. Also, niedersächsisches Jagdgesetz in der Fassung von 2011, §9, Abs. 1 und 2: Definition befriedeter Bezirke (Haus, Garten, Kleingärten usw.), Abschnitt 5: "
(5) Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte der Grundstücke eines befriedeten Bezirks dürfen in den Fällen der Absätze 1 und 2 Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen, soweit diese Befugnis nicht im Rahmen einer beschränkten Jagdausübung anderen zur Jagd befugten Personen übertragen ist. Die Verbote des § 19 des Bundesjagdgesetzes und die Bestimmungen des § 24 dieses Gesetzes sowie die jagdrechtlichen Vorschriften über die Setz- und Aufzuchtzeiten gelten entsprechend"


Erwähnter §19 erfasst die Jagdarten (Nachtjagd, Schlingen, Fallen usw.), §24 den Umgang mit Wildseuchen.


In Baden-Württemberg ist es etwas anders, da braucht man eine Genehmigung der unteren Jagdbehörde, für die, je nach Jagdart, Sachkunde oder eine Versicherung verlangt wird. Die Sachkunde wird für die Fangjagd verlangt - wie ich erwähnte, Fallenjagd ist ein eigenes Thema. Die Sachkunde kann auch jemand besitzen, der nicht ausgebildeter Jäger ist.


Wie ist denn das mit dem deutschen Tierschutzgesetzt vereinbar?

april 03.05.2013 13:53

Zitat:

Zitat von wollmonster (Beitrag 502341)
Wie ist denn das mit dem deutschen Tierschutzgesetzt vereinbar?

Der ganze Jagdkrempel hat mit dem Tierschutz eigentlich gar nichts zu tun, sondern mit Grundstückseigentum, Eigentum an Wildtieren und Ausübung von privilegierten Rechten, die noch aus Adelszeit stammen.

Aber das deutsche Tierschutzgesetz hat auch eher etwas mit Feigenblatt zu tun als mit Gesetz.

Sabrinili 05.05.2013 13:38

Zitat:

Zitat von april (Beitrag 502503)
Der ganze Jagdkrempel hat mit dem Tierschutz eigentlich gar nichts zu tun, sondern mit Grundstückseigentum, Eigentum an Wildtieren und Ausübung von privilegierten Rechten, die noch aus Adelszeit stammen.

Aber das deutsche Tierschutzgesetz hat auch eher etwas mit Feigenblatt zu tun als mit Gesetz.

was bedeutet das "feigenblatt"?! ich hätte eine idee, aber vllt stimmt sie ja nicht ;)

ROckgigant 14.05.2013 14:56

Machs wie ich es tun werde. Ob Artenschutz oder nicht, ich warte mit dem Luftgewehr. Letzte Nacht hat so ein Vieh 5 Hasen und 3 Meerschweine von meinen Kindern zerlegt!

bbd 14.05.2013 15:05

Zitat:

Zitat von ROckgigant (Beitrag 507513)
Machs wie ich es tun werde. Ob Artenschutz oder nicht, ich warte mit dem Luftgewehr. Letzte Nacht hat so ein Vieh 5 Hasen und 3 Meerschweine von meinen Kindern zerlegt!

Du Klingst wie mein Freund. Immer wenn wir einen Marder auf der Straße sehen meint er nur: halt drauf...

wollmonster 14.05.2013 15:47

Zitat:

Zitat von ROckgigant (Beitrag 507513)
Machs wie ich es tun werde. Ob Artenschutz oder nicht, ich warte mit dem Luftgewehr. Letzte Nacht hat so ein Vieh 5 Hasen und 3 Meerschweine von meinen Kindern zerlegt!


Daran bist du Schuld wenn deine Gehege nicht mardersicher ist. Wir haben hier auch ne Menge Wildtiere und ich muß mein Gehege so sicher machen und so auf meine Tiere aufpassen das die eben keiner holen kann. Das geht den meisten hier im Forum sicherlich so.

PassatKombi 14.05.2013 16:00

Ich kann es schon verstehen, wenn man den Hass auf Marder bekommt !
Sooft konnte ich nicht wie geplant wegfahren wegen diesen Mardern. Jede Nacht die Angst um meine Nins. Das Geschrei von denen,wenn sie Spielen/kämpfen. OK, ich bin in der Beziehung (was meine Tiere angeht) paranoid, aber ich würde,wenn ich könnte, das neue Gehege betonieren, doppelt mit Volierendraht bespannen und mit Elektroband sichern !
Erst gestern Nacht hat mich so ein Vieh wieder in BH und Unterhosen auf die Terasse gelockt um dann mit einem Satz über`s Hoftor zu verschwinden.

LG
Passat

april 14.05.2013 20:40

Zitat:

Zitat von ROckgigant (Beitrag 507513)
Machs wie ich es tun werde. Ob Artenschutz oder nicht, ich warte mit dem Luftgewehr. Letzte Nacht hat so ein Vieh 5 Hasen und 3 Meerschweine von meinen Kindern zerlegt!

Was für ein Armutszeugnis.

wollmonster 14.05.2013 22:13

Zitat:

Zitat von PassatKombi (Beitrag 507545)
Ich kann es schon verstehen, wenn man den Hass auf Marder bekommt !
Sooft konnte ich nicht wie geplant wegfahren wegen diesen Mardern. Jede Nacht die Angst um meine Nins. Das Geschrei von denen,wenn sie Spielen/kämpfen. OK, ich bin in der Beziehung (was meine Tiere angeht) paranoid, aber ich würde,wenn ich könnte, das neue Gehege betonieren, doppelt mit Volierendraht bespannen und mit Elektroband sichern !
Erst gestern Nacht hat mich so ein Vieh wieder in BH und Unterhosen auf die Terasse gelockt um dann mit einem Satz über`s Hoftor zu verschwinden.

LG
Passat


Ja mich ärgern die auch oft. Ich renne auch so oft nachts raus um zu schauen ob auch alles i.O. ist.
Aber sie gehören eben dazu.. Hier stand auch schon der Fuchs Abends vor mir als ich von den Hoppels kam.

Sabrinili 17.05.2013 15:32

So, habe heute 2 duftgeranien gekauft im LIDL. jetzt habe ich noch 2 fragen dazu.... stört die kaninchen der duft? und wieviele pflanzen sollte man pflanzen?!

Feli 18.05.2013 13:38

Zitat:

Zitat von Sabrinili (Beitrag 508882)
So, habe heute 2 duftgeranien gekauft im LIDL. jetzt habe ich noch 2 fragen dazu.... stört die kaninchen der duft? und wieviele pflanzen sollte man pflanzen?!

Also ich hab letzte Woche in einem länglichen Blumenkasten 3 Duftgeranien eingebaut und als "Deko" vor das Gehege gestellt, dahinter im Nachtgehege ist der Sandkasten, die Nase hat jetzt noch keiner meiner 3 hochgezogen:D, von daher denke ich nicht, dass Sie das stört!

hasis2011 18.05.2013 20:56

Den Marder wird's auch nicht stören.:rolleyes:
Wenn der sich nicht mal von Hundegeruch oder sonst was abhalten lässt, werden es ein paar Blümchen auch nicht tun.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:47 Uhr.



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