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Gesetze zur Kleintierhaltung auf Kaninchen Forum

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santascorpio
Gast
 
Beiträge: n/a
Geschrieben am 07.10.2010, 20:43

Gesetze zur Kleintierhaltung


Ihr Lieben,

ich bin auf der Suche nach GesetzesTexten, Gerichtsurteile etc.pp. rund um die Rechte der Besitzer von Kaninchen und Meerschweinchen in Mietwohnungen/Häusern/Garten.
Bitte keine Vermutungen oder vom Hören&Sagen Thesen sondern
FAKTEN!!!
Ich danke Euch für die Hilfen und Mühen.



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Benutzerbild von Patrick_und_Caoilainn
Kaninchen
 
Registriert seit: 18.08.2010
Beiträge: 1.428
Patrick_und_Caoilainn befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 07.10.2010, 20:46

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


Ich arbeite im Nebenjob für einen Anwalt, der sich mit Baurecht auskennt. Den kann ich mal fragen, ob er mir da auf Anhieb was nennen kann. Kann aber nichts versprechen und auch nicht sagen wie schnell es geht.
Eilt es sehr?




santascorpio
Gast
 
Beiträge: n/a
Geschrieben am 07.10.2010, 23:33

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


Das ist echt nett, P&C. So riesig doll eilt es nicht aber wäre schön, wenn's nicht Monate dauern würde.
Mein Vermieter hat mir ein striktes Aufnahme Stopp bzgl. Meeris und Nins verhängt.
Ich wohne in einem großen Haus (300qm²) mit kleinem Garten (ca. 100qm²).
Im Haus leben 2 Meeris und 1 Hamster.
Im Garten (Gehege ca 35qm²) leben 8 Meeris und 3 Nins.
Mit den Meeris ist alles i.O.. Bei den Nins gibt es Probleme.
Oskar (Deutsche Riese) hat sich Lotte unter den Nagel gerissen und nun sitzt Rübe, der vorher mit Lotte liiert war, immer alleine da. Oskar tolleriert gerade so den süßen Rübe aber mehr auch nicht.
Rübe braucht nun auch wieder ein Mädchen. Die Vorstellung, er müsste jetzt noch 10 Jahre ohne richtigen Kuschelkontakt dort leben, macht mich total traurig.
Natürlich werde ich vorher mit meinem Vermieter reden und ihm die Situation schildern aber was mache ich, wenn er bei seinem NEIN bleibt?
Dann will ich im Notfall mit dem Gesetz kommen und ihm deutlich machen, das auch ich als Mieterin Rechte habe.
Deshalb meine Suche.




Benutzerbild von Yuna
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 31.08.2010
Beiträge: 268
Yuna befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 08.10.2010, 00:56

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


Ich gucke morgen mal, wenn ich dran denke, im BGB und StgB...evtl. find ich da ja was




Benutzerbild von Selkie
Moderatorin
 
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 19.449
Selkie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 08.10.2010, 07:56

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


Zitat:
Kleintierhaltung darf der Vermieter nicht verbieten.
Mit dem Urteil vom 14. November 2007 (Az. VIII ZR 340/06) hat der Bundesgerichtshof die Klausel in § 8 Nr. 4 des Mietvertrages nach der "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters" bedarf gemäß dem § 307 Abs. 1 BGB für unwirksam erklärt. Denn durch die zitierte Klausel ergebe sich eine Benachteiligung insofern, als dass der Mieter beim Vermieter nur für die Haltung von Ziervögeln und Zierfischen eine Zustimmung erfordern muss,jedoch nicht für andere kleine Haustiere, wie zum Beispiel Hamster oder Meerschweinchen.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Kleintierhaltung.htm
ein zitag von gutefrage.net

unter dem link steht noch mehr dazu. vielleicht hilft dir das ja. ansonsten kann ich auch mal die schwester von meinem freund fragen (studiert jura). ich weiß nur nicht ob die sich gerade damit auskennt.



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(Quelle: Oliver, Lauren: Delirium)




Benutzerbild von Wuschelbande
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 21.09.2010
Beiträge: 256
Wuschelbande befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 08.10.2010, 08:43

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


genau so kenne ich das auch nur, ein Vermieter darf es nicht verbieten, zumal du ihn wegen Kleintiere gar nicht fragen musst.

Wir ziehen ja nun auch grade um, in eine grosse Wohnung mit Garten, die Katze habe ich angemeldet.. aber die Hasen auch nicht.... Die Vermieterin war schon ein paar mal da und hat aber auch nichts gesagt....



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Benutzerbild von Selkie
Moderatorin
 
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 19.449
Selkie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 08.10.2010, 08:51

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


bleibt aber dennoch die frage, ob der vermieter die menge eingrenzen darf...



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Benutzerbild von Wuschelbande
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 21.09.2010
Beiträge: 256
Wuschelbande befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 08.10.2010, 09:26

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


da hast du Recht... aber vom logischen Her... er darf es nicht verbieten oder es bedarf keiner Zustimmung, warum sollte er dann eine Anzahl vorschreiben können? Das ist ja widersprüchlich in meinen Augen. Zumal sie im Garten sind, wenn Du nun 25 in der Wohnung hättest und er Angst um seine Einrichtung hätte, ok.....
aber.... im Garten. Solange sich die Nachbarn nicht beschweren es ist laut oder stinkt oder sonst was.... hat er doch gar kein Recht dir was zu bestimmen. Zu zahlst Miete und kommst deinen Pflichten nach.

Schau doch mal die TV Sendungen, wegen Mietnomaden und Messis...
die teilweise mit Schafen in Häusern gehaust haben oder mit 18 Katzen, der Vermieter war machtlos und konnte sich nur ansehen, wie seine Bude verkommt... also wenn da schon nichts zu machen, warum sollte ein Vermieter Hasenhaltung im Garten verbieten können oder die eine Anzahl von Tieren aufs Auge drücken dürfen?

schau mal hier, da steht was wegen einer Anzahl von Tieren..
[url=http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tierecontent.html]www.verbraucher-urteile.de - Tierhaltung in Mietwohnungen, Tipps, Hinweise und Urteile[/url]
mal ein Ausschnitt:
Der Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung.
Sie dürfen dann übliche Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel halten. Aber bei ungewöhnliche Tiere wie zum Beispiel eine Würgeschlange bedarf es der Zustimmung des Vermieters, auch wenn die Tierhaltung generell im Mietvertrag erlaubt ist. Dies wird aber auch unterschiedlich von den einzelnen Gerichten beurteilt, siehe unten unter den Urteilen.
Zu beachten ist auch, dass es zu keiner Überbelegung mit Tieren kommt, bei einer 40 qm Wohnung sah ein Richter des AG München zwei Rehpinscher als "normal" an. (AZ: 473 C 30536/00). Auch 20 Katzen sind zuviel - wenn der Mieter sich weigert Tiere abzuschaffen ist auch eine fristlose Kündigung rechtens. AG Neustadt a. Rübenberge (AZ: 48 C 435/98).

oder hier
Meerschweinchen, Wellensittiche, Hamster, Ratten und Kaninchen und ist deshalb in der Regel unwirksam. Die Haltung von Kleintieren in dem Mietobjekt ist in angemessener Anzahl stets zu dulden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine negativen Auswirkungen auf die Mietsache oder Mitbewohner des Hauses zu befürchten sind. Deshalb ist jeder Mieter , auch ohne zu fragen, zur Haltung von Kleintieren berechtigt.
Eine Zustimmungsverweigerung der Haltung von Tieren kann gegenüber dem Mieter sogar ein treuwidriges Verhalten darstellen, wenn nämlich z.B. schon andere Mieter Tiere in dem Haus mit der Kenntnis, Duldung oder gar Erlaubnis des Vermieters halten.

Nun ja, angemesse Anzahl...
ist ja immer relativ.... aber da steht auch überall solange sie nicht stören oder belästigen, ist das erlaubt.

So würde ich daraus interpretieren, er kann Dir nichts und Dir auch nichts vorschreiben, solange du nicht 1000 Hasen im Garten hast und nicht mehr laufen kannst....



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Benutzerbild von Selkie
Moderatorin
 
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 19.449
Selkie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 08.10.2010, 09:34

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


@eike
ist das dein eigener garten oder ein gemeinschaftsgarten?

Zitat:
Nun ja, angemesse Anzahl...
ist ja immer relativ.... aber da steht auch überall solange sie nicht stören oder belästigen, ist das erlaubt.
hier lässt das gesetz mal wieder recht viel spielraum...
nur wenn man das dem vermieter so zeigen würde, würde der wohl sagen, dass er 2 oder 3 kaninchen für angemessen hält...

ich weiß schon warum ich kein jura studiert habe...



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Benutzerbild von Wuschelbande
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 21.09.2010
Beiträge: 256
Wuschelbande befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 08.10.2010, 09:49

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


ja wohl wahr..
echt Bescheiden, wenn man Rat sucht, das man auf Gesetze mit so schwammigen Aussagen trifft, die helfen einem ja im Härtefall nun wirklich nicht weiter.

Ich bin echt froh, das meine Vermieterin so kulant und grosszügig ist, was das anbelangt.... ich kann da tun und lassen was ich will, wir haben sogar einen 10 mal 10m Teich bauen können, wir haben einen Pool, die Hasen, die Katze und halt die Fische.... und sie war schon oft zum gucken da.. und war total begeistert... Aber leider sind nicht alle Vermieter so....

Also ich interpretiere daraus, ich kann halten so viel ich will, so lange es artgerecht ist und nicht an Quälerei grenzt. Man kann im Garten laufen und muss nicht einen Spiessroutenlauf machen, weil dort überall Hasen sitzen. Die Tiere bedürfen generell keiner zustimmung, also kann er Dir weder was zur Haltung noch Anzahl sagen..da sie ja nicht in der Mietsache an sich wohnen sondern im Garten.. Meiner Meinung nach.



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Benutzerbild von Selkie
Moderatorin
 
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 19.449
Selkie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 08.10.2010, 09:56

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


ich hatte bis jetzt auch immer glück. bei meiner mutter hatten wir einen gemeinschaftsgarten, wo die tiere leben konnten und in meiner jetzigen wohnung habe ich sowohl die kaninchen als auch die fische angegeben (wusste bis jetzt nicht das man das gar nicht muss). aber das war auch alles kein problem. hunde dürfen wir bis zu zwei wochen laut vertrag aufnehmen. wenn wir mal einen hund haben wollen, können wir den vertrag ändern (unsere nachbarn haben ebenfalls zwei hunde)...
das glück einen netten vermieter zu haben

Zitat:
Also ich interpretiere daraus, ich kann halten so viel ich will, so lange es artgerecht ist und nicht an Quälerei grenzt. Man kann im Garten laufen und muss nicht einen Spiessroutenlauf machen, weil dort überall Hasen sitzen. Die Tiere bedürfen generell keiner zustimmung, also kann er Dir weder was zur Haltung noch Anzahl sagen..da sie ja nicht in der Mietsache an sich wohnen sondern im Garten.. Meiner Meinung nach.
das ist deine interprätation....
aber theoretisch müsste es so sein, dass man von erlaubten tieren auch so viele aufnehmen kann wie man will (solange es eben keine 20 sind oder so)



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santascorpio
Gast
 
Beiträge: n/a
Geschrieben am 08.10.2010, 15:53

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


Danke, Ihr Lieben, waren/sind ja schon mal eine Menge Infos.

Der "Garten" ist mein Garten aber nicht extra begrenzt zum Garten vom Vermieter.
Nur eben das Gehege ist eingezäunt.
Naja, muss auf jeden Fall mit ihm reden.
Immer wenn ich Rübe sehe und das ja oft am Tag, sitzt er alleine da. Oskar und Lotte sitzen immer zusammen.
Gelegentlich gesellt sich Lotte mal zum Rübe aber das war es dann auch schon.

Ich werde das Thema mal über seine Freundin angehen. Wenn ich mal weg bin, versorgt sie meine Hündin, Meeris und Nins.
Und wenn die Beiden verreisen, kümmere ich mich um ihren Hund und Katze.
Sie soll erst einmal "vorsprechen".
Und wenn alles nicht geht, dann werde ich ihm anbieten, mehr Miete zu zahlen, um noch ein Kaninchen aufnehmen zu dürfen.
Und da weiß ich, kommt er sich doof vor - und will nicht mehr Miete haben und wird es dann hoffentlich erlauben.




Benutzerbild von Selkie
Moderatorin
 
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 19.449
Selkie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 08.10.2010, 16:06

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


hallo eike

ich denke mal wenn es dein garten ist, könnte er nun nichtmal was machen wenn du 10 kaninchen hast. sicher bin ich mir da aber nicht.
aber man sollte immer erstmal den netten weg versuchen und deswegen finde ich die idee über seine freundin zu gehen recht gut.

ich hoffe es klappt, dass du noch eine süße für rübe aufnehmen kannst

lg vany



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Selkie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 13.10.2010, 20:55

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


Zitat:
Meerschweinchen, Wellensittiche, Hamster, Ratten und Kaninchen und ist deshalb in der Regel unwirksam. Die Haltung von Kleintieren in dem Mietobjekt ist in angemessener Anzahl stets zu dulden.
ich hatte gestern in einer vorlesung zu bibliotheksrecht etwas was ein bisschen aufschluss zu dieser schwamigen aussage gibt (war aber wie gesagt in einem anderen zusammenhang).
der dozent meine, dass immer wenn solche aussagen im gesetz sind, es dazu verordnungen gibt (diese können schneller geändert/angepasst werden), die sowas spezialisieren.

vielleicht gilt das hier ja auch



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santascorpio
Gast
 
Beiträge: n/a
Geschrieben am 14.10.2010, 00:14

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


Danke Selkie aber nun die Frage, was Angemessen ist?
Ich versuche es auf jeden Fall so zu klären.
Habe allerdings totalen Schixx davor, dass er NEIN sagt.
Was dann?
Nehme ich dann trotzdem ein weiteres Nin auf, wird es wohl "Krieg" geben und das möchte ich nicht.
Ich habe da einfach mal Gott vertrauen ...




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Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 19.449
Selkie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 14.10.2010, 06:34

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


so wie ich es verstanden hab soll sowas in einer verordung stehen was angemessen ist (bei uns war es wie gesagt ein anderer zusammenhang.nämlich it)

diese müsste man wohl suchen...

versuch es in ruhe zu klären. kannst ja auch versprechen dass es das letzte ist ;-)
viel glück ;-)



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Benutzerbild von Wuschelbande
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 21.09.2010
Beiträge: 256
Wuschelbande befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 14.10.2010, 07:01

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


Aber.... was wäre wenn du es aufnimmst.... und einfach hin setzt. zählt er täglich die Tiere durch?
Dann stellt sich mir noch eine andere, wieso rennt er in Deinem Garten rum?

Bist du sicher, das man wirklich nicht mit ihm reden kann???? es geht doch nur noch um eins... ein TIER....
dann kannste ihm doch versprechen es gibt keine weitern mehr.



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santascorpio
Gast
 
Beiträge: n/a
Geschrieben am 14.10.2010, 14:38

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


Unsere Gärten sind nicht voneinander getrennt; gehen also ineinander über.
Er hat täglich in seinem Garten etwas zu tun also fällt ihm irgend wann auf, dass noch ein Nin dazu gekommen ist.
Er weiß jetzt, wie viele Tiere dort leben.
Ich werde mit ihm reden; wenn bloß nicht die "Angst" wäre.
Eigentlich ist er ja ein Netter ...
Alles wird gut!!!




Benutzerbild von Menolli
Kaninchen
 
Registriert seit: 04.05.2010
Beiträge: 3.429
Menolli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Geschrieben am 14.10.2010, 14:40

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


Naja, falls du die Süße von Brausemaus nehmen solltest, könnten ja die Powackler evtl zu mir.
Dann wäre es sogar ein Tier weniger. Oder weiß der nicht von Bella und Lenni?



__________________

15.08.2010-04.03.2011 Mon Cherry
20.04.2008-16.03.2011 Carlsson
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15.08.2010-19.05.2011 Duplo
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Ich werde euch nie vergessen, davon geschieden doch im Herzen vereint.
Ich hab euch lieb

Meine Homepage:
http://onefairytale.jimdo.com/
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santascorpio
Gast
 
Beiträge: n/a
Geschrieben am 14.10.2010, 15:24

AW: Gesetze zur Kleintierhaltung


Bella und Lenni wohnen im Haus. Nein, davon weiß er nix.
Muss er ja auch nicht.
Sind im Haus und nur Zwei.
Ja, wenn ich Molly nehme, dann bringe ich dir die Beiden vorbei oder wir machen ein Kaffekränzchen bei Brausi und den Nins ...
Och Mensch, das wäre schön für Bella und Lenni. Die beiden sind wirklich total hübsch aber wie schon geschrieben, ganz scheu. Aber dann sind sie mit deinen Drei ja in bester Gesellschaft.
Aber wenn, dann komme ich wohl erst so Mitte/Ende November.
Naja, wie's ausschaut, werde ich Molly schon zu uns holen ...



 
 
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