 | Kaninchenfreund | | Registriert seit: 17.09.2018
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Geschrieben am
31.05.2021, 13:07
| | | | kaninchenwiese.de sagt zur rechtlichen Grundlage:
Einzelne Hauskaninchen dürfen nach ihrem Ableben auf dem eigenen Grundstück (bzw. mit Einverständnis des Grundstückseigentümers auf einem fremden Grundstück) beerdigt werden, sofern sich dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet.
Die Tiere dürfen jedoch keine meldepflichtigen Krankheiten gehabt haben (beim Kaninchen z.B. Tularämie, Echinokokkose, Toxoplasmose und das Orthopoxvirus). RHD und Myxomatose sind in Deutschland nicht meldepflichtig – im Zweifelsfall kann man den Tierarzt fragen.
Das Grab darf nicht direkt an öffentlichen Wegen oder Plätzen (mehrere Meter Abstand zur Straße einhalten) angelegt werden und muss mindestens mit einer 50 cm dicken Schicht Erde überdeckt werden (vom Rand der Grube aus gemessen).
Das Grab sollte nur mit Gegenständen und Material versehen werden, das nachher verrottet (Heu, Stroh, Stoffe, Holz).
Es empfiehlt sich, das Grab mit größeren Steinen abzudecken, damit kein Fuchs oder ein anderes Wildtier, das Kaninchen wieder ausgräbt.
Ich habe mit meiner Nicht ihren Hamster in einen Schuhkarton mit Heu und seinem Lieblingsfutter gelegt. Für die Steinabdeckung hat sie dann Steine bemalt.
So war es ein schöner Abschied für sie. |