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Außengehege - muss der Vermieter einverstanden sein?Hallo ihr Lieben! Ich bin noch ganz neu hier im Forum, beschäftige mich aber schon länger mit dem Thema. Unsere Kaninchen sollen im Mai in den Garten ziehen. Dazu haben wir uns bereits Gehege angeschaut, die jedoch nicht besonders viel Platz bieten, also wollten wir mit selbst gebauten Elementen einen Auslauf an den Käfig bauen. Dazu wird nichts einzementiert oder ähnliches, trotzdem ist meine Frage: muss der Vermieter sein Einverständnis geben?
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| Hallo ica, der Vermieter muss natürlich die Haltung von Kaninchen genehmigt haben, aber so lange du nichts ,,festes'' baust, brauchst du keine extra Einverständnis.(glaube ich)
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| Nein, die Haltung von Kleintieren, wozu auch Kaninchen gehören, bedarf keiner Genehmigung, sondern ist grundsätzlich sowohl in der Wohnung, als auch im Garten erlaubt, sofern sie sich im Rahmen hält (bei 20 Kaninchen könnte man z.B. Probleme kriegen...). Ein Gehege, das nicht fest mit Grundstück oder Haus verbunden ist, kann ebenfalls ohne Genehmigung aufgestellt werden, anders jedoch, wenn es Eingriffe in die Bausubstanz gibt, das ganze einbetoniert wird o.ä. Untersagt werden kann die Kaninchenhaltung vom Vermieter aber, wenn hiervon Belästigungen für andere Mieter ausgehen. Da es aber immer besser ist, Vermieter vorab zu informieren, statt später mit Gesetzesbüchern unterm Arm zu streiten, würde ich mit dem Vermieter trotzdem zuerst über eure Pläne sprechen, bevor ich Gehege usw. aufstelle...
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| Der Vermieter muss nur sein OK geben, wenn ihr ein festes Gehege baut, also irgendwas in den Boden einlasst bzw. wenn das Gehege eine bestimmte Höhe überschreitet. Die genaue Höhe weiß ich aber nicht mehr. Genauso muss der Vermieter sein OK geben, wenn die Haltung den "üblichen Umfang" übersteigt. Also wenn ihr jetzt in einem 600qm Garten ein 500qm Kaninchengehege bauen wollt ginge das nicht so einfach.
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| Stichworte |
| außengehege freilauf, außenhaltung, vermieter |
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