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Außengehege - muss der Vermieter einverstanden sein? auf Kaninchen Forum

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ica ica ist offline
Ninchen
 
Registriert seit: 01.04.2017
Beiträge: 3
ica befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 02.04.2017, 08:42

Außengehege - muss der Vermieter einverstanden sein?


Hallo ihr Lieben!
Ich bin noch ganz neu hier im Forum, beschäftige mich aber schon länger mit dem Thema.
Unsere Kaninchen sollen im Mai in den Garten ziehen. Dazu haben wir uns bereits Gehege angeschaut, die jedoch nicht besonders viel Platz bieten, also wollten wir mit selbst gebauten Elementen einen Auslauf an den Käfig bauen.
Dazu wird nichts einzementiert oder ähnliches, trotzdem ist meine Frage: muss der Vermieter sein Einverständnis geben?



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Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 01.02.2017
Beiträge: 71
Fellnasenliebhaber befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 02.04.2017, 09:03

Hallo ica,
der Vermieter muss natürlich die Haltung von Kaninchen genehmigt haben, aber so lange du nichts ,,festes'' baust, brauchst du keine extra Einverständnis.(glaube ich)




Moderatorin
 
Registriert seit: 13.07.2014
Beiträge: 1.925
Diabi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 02.04.2017, 09:32

Nein, die Haltung von Kleintieren, wozu auch Kaninchen gehören, bedarf keiner Genehmigung, sondern ist grundsätzlich sowohl in der Wohnung, als auch im Garten erlaubt, sofern sie sich im Rahmen hält (bei 20 Kaninchen könnte man z.B. Probleme kriegen...).

Ein Gehege, das nicht fest mit Grundstück oder Haus verbunden ist, kann ebenfalls ohne Genehmigung aufgestellt werden, anders jedoch, wenn es Eingriffe in die Bausubstanz gibt, das ganze einbetoniert wird o.ä.

Untersagt werden kann die Kaninchenhaltung vom Vermieter aber, wenn hiervon Belästigungen für andere Mieter ausgehen.

Da es aber immer besser ist, Vermieter vorab zu informieren, statt später mit Gesetzesbüchern unterm Arm zu streiten, würde ich mit dem Vermieter trotzdem zuerst über eure Pläne sprechen, bevor ich Gehege usw. aufstelle...




Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 11.12.2008
Beiträge: 177
Ananas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 02.04.2017, 13:24

Der Vermieter muss nur sein OK geben, wenn ihr ein festes Gehege baut, also irgendwas in den Boden einlasst bzw. wenn das Gehege eine bestimmte Höhe überschreitet. Die genaue Höhe weiß ich aber nicht mehr.

Genauso muss der Vermieter sein OK geben, wenn die Haltung den "üblichen Umfang" übersteigt. Also wenn ihr jetzt in einem 600qm Garten ein 500qm Kaninchengehege bauen wollt ginge das nicht so einfach.




Benutzerbild von Minerva
Kaninchen
 
Registriert seit: 19.10.2013
Beiträge: 42.082
Minerva befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 02.04.2017, 14:30

Und wenn der Garten von anderen Mietern mitgenutzt wird, muss man das natürlich auch berücksichtigen.



__________________
Vergangenheit ist Geschichte,
Zukunft ist ein Geheimnis,
aber jeder Augenblick ist ein Geschenk.


 
 
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Stichworte
außengehege freilauf, außenhaltung, vermieter



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