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| Viele wissen einfach nicht dass die Schutzverträge nicht rechtsgültig sind und somit "wirken" sie trotzdem. Ich persönlich habe noch nie einen Schutzvertrag aufgesetzt oder eine Schutzgebühr verlangt weil ich meine Tiere nur wohin vermittel wo ich mir sicher bin dass ich solche Dinge nicht zum "Schutz" erheben muss. Wenn man sich ganz sicher sein will, sollte man einen Kaufvertrag aufsetzen, mit Vorkaufrecht usw.
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| Ich habe es auch so im Kopf, dass Schutzverträge nicht rechtgültig sind, u.a. weil der "Erwerber" unangemessen benachteiligt wird. Ein bisschen was zu dem Thema zu lesen gibt es auch hier: http://www.kaninchenwiese.de/anschaffung/schutzvertraege/
__________________ It takes very special qualities to devote one's life to problems with no attainable solutions and to poking around in dead people's garbage: Words like 'masochistic', 'nosy,' and 'completely batty' spring to mind. Paul Bahn. 1989. Bluff Your Way in Archaeology. Introverted iNtuitive Thinking Judging
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| Richtig, sowie Geld bezahlt wird, gilt es als verkauft. Tiere zählen ja leider als Sache und somit hast du eine Sache verkauft. Du kannst anstelle des Vertrages aber etwas aufsetzten wo du den neuen Besitzern die Möglichkeit zu einer Rücknahme bei Krankheit, Unverträglichkeit der Tiere etc anbietest. Vorverkaufsrecht halte ich für scbwierig, denn woher willst du das wissen, wenn du nicht gerade in Dauerkontakt stehst.
__________________ Liebe Grüße Heike
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| Also, Rechtsberatung im Internet ist immer ganz heikel. Wenn ich auf der von mir sonst so geliebten Kaninchenwiese-Seite Sätze lesen wie "Schutzverträge sind in den meisten Fällen keine Kaufverträge, da sie den Erwerber unangemessen benachteiligen", da kräuseln sich mir die Zehennägel. ![]() Klar kann man Schutzverträge auch rechtlich sicher gestalten, aber dafür müsste man einen Anwalt engagieren, der einem den Vertrag - angepasst auf den Einzelfall - vorbereitet und den man dann auch mit den Käufern richtig verhandelt. Denn eins ist auch bei Kaninchenwiese völlig richtig dargestellt: Die Texte, die man aus dem Internet runterladen kann, sind AGB und wenn man die dann nicht richtig verhandelt, sind sie unwirksam.
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