Oder neu anmelden!

 
Zurück   Kaninchenforum - Das Kaninchen Forum Online > Kaninchen Forum > Kaninchenhaltung & Allgemeines
Willkommen bei Kaninchenforum - Das Kaninchen Forum Online.

Du schaust Dir das Kaninchen-Forum gerade als Gast an, und kannst noch nicht alle Funktionen nutzen.
 

 
Hier kannst Du Dir jetzt kostenlos einen Benutzernamen auswählen.
(Als angemeldeter Kaninchenforum-Benutzer siehst Du diese Box nicht!)


Thema Schutzvertrag und dessen Wirkung auf Kaninchen Forum

Like Tree1Likes
  • 1 Post By Fluffys

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

Benutzerbild von MimiMaija
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 21.06.2016
Beiträge: 48
MimiMaija befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 30.03.2017, 15:47

Thema Schutzvertrag und dessen Wirkung


Huhu,

ich wollte die Kaninchenbabys mit Schutzgebühr und Schutzvertrag später vermitteln. Jetzt hab ich aber mehr mals zu hören bekommen, dass die Schutzverträge nicht gültig sind, sobald Geld im Spiel ist. Stimmt das? Ist der Schutzvertrag gültig vor Gericht? Ansonsten versteh ich den Sinn des Schutzvertrags überhaupt nicht, wenn der eh nicht gültig ist



Kaninchen Forum Werbeninchen
Werbe-Kaninchen
 
Diese Werbung wird auf diese Weise nicht angezeigt
wenn man angemeldet bzw. registriert ist.
Jetzt kostenlos einen Usernamen auswählen
und bei Kaninchenforum.de angemeldet sein
 
 

Kaninchenfreund
 
Registriert seit: 21.09.2012
Beiträge: 694
Fluffys befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 30.03.2017, 16:40

Viele wissen einfach nicht dass die Schutzverträge nicht rechtsgültig sind und somit "wirken" sie trotzdem. Ich persönlich habe noch nie einen Schutzvertrag aufgesetzt oder eine Schutzgebühr verlangt weil ich meine Tiere nur wohin vermittel wo ich mir sicher bin dass ich solche Dinge nicht zum "Schutz" erheben muss. Wenn man sich ganz sicher sein will, sollte man einen Kaufvertrag aufsetzen, mit Vorkaufrecht usw.



Anjanka likes this.

Benutzerbild von Kreusa
Kaninchen
 
Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 5.830
Kreusa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 30.03.2017, 18:50

Ich habe es auch so im Kopf, dass Schutzverträge nicht rechtgültig sind, u.a. weil der "Erwerber" unangemessen benachteiligt wird.
Ein bisschen was zu dem Thema zu lesen gibt es auch hier:

http://www.kaninchenwiese.de/anschaffung/schutzvertraege/



__________________
It takes very special qualities to devote one's life to problems with no attainable solutions and to poking around in dead people's garbage: Words like 'masochistic', 'nosy,' and 'completely batty' spring to mind.

Paul Bahn. 1989. Bluff Your Way in Archaeology.

Introverted iNtuitive Thinking Judging



Benutzerbild von crazy curry
Kaninchen
 
Registriert seit: 13.05.2013
Beiträge: 9.398
crazy curry befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 30.03.2017, 19:37

Richtig, sowie Geld bezahlt wird, gilt es als verkauft. Tiere zählen ja leider als Sache und somit hast du eine Sache verkauft.

Du kannst anstelle des Vertrages aber etwas aufsetzten wo du den neuen Besitzern die Möglichkeit zu einer Rücknahme bei Krankheit, Unverträglichkeit der Tiere etc anbietest.
Vorverkaufsrecht halte ich für scbwierig, denn woher willst du das wissen, wenn du nicht gerade in Dauerkontakt stehst.



__________________
Liebe Grüße Heike



Benutzerbild von Ron&Matt
Kaninchenfreund
 
Registriert seit: 17.01.2013
Beiträge: 452
Ron&Matt befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 31.03.2017, 15:57

Also, Rechtsberatung im Internet ist immer ganz heikel. Wenn ich auf der von mir sonst so geliebten Kaninchenwiese-Seite Sätze lesen wie "Schutzverträge sind in den meisten Fällen keine Kaufverträge, da sie den Erwerber unangemessen benachteiligen", da kräuseln sich mir die Zehennägel.

Klar kann man Schutzverträge auch rechtlich sicher gestalten, aber dafür müsste man einen Anwalt engagieren, der einem den Vertrag - angepasst auf den Einzelfall - vorbereitet und den man dann auch mit den Käufern richtig verhandelt. Denn eins ist auch bei Kaninchenwiese völlig richtig dargestellt: Die Texte, die man aus dem Internet runterladen kann, sind AGB und wenn man die dann nicht richtig verhandelt, sind sie unwirksam.



 
 
Weitere Themen / Kaninchenforum.de Empfehlung
 
 
 
 
 
 
Antwort



Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schutzvertrag Vordruck ? Luke Kaninchenhaltung & Allgemeines 15 07.10.2016 19:23
Fragen zum Schutzvertrag Muckebucke Kaninchenhaltung & Allgemeines 5 22.05.2015 22:01
Hat Musik wirkung auf Kaninchen? Hoppelhase11 Small-Talk 31 04.04.2015 12:15
Nachträglicher Schutzvertrag? Amorously Kaninchenhaltung & Allgemeines 14 02.02.2012 20:48
Schutzvertrag und Schutzgebühr?? kati811 Kaninchenhaltung & Allgemeines 6 05.03.2010 22:35

Copyright ©2010, Kaninchenforum.de

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.6.0 PL2 ©2011, Crawlability, Inc.