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| Hallo, man kann sich einen Schutzvertrag aus dem Inet ausdrucken aber als Folgehalter hast du keine Sicherheit das nichit doch was sein kann , es gibt bei Nins halt keine Ankaufsuntersuchung wie z.B beim Pferd.Es sei denn der derzeitige Besitzer und du geht gemeinsam zum Ta und lässt das Nin untersuchen. Aber ich glaube das macht keiner. LG
__________________ Liebe Grüße Heike
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| Dem Halter ist es selbst überlassen, das Tier vor der Vermittlung nochmal tierärztlich durchchecken zu lassen. Mit einem kompletten Check (US, Röntgen, Blut-, Kot- und Urinuntersuchung) kommst du bestimmt auf 200€. Wenn du das dem Vorbesitzer zahlst, lässt er es bestimmt machen ![]()
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| Hallo Luke, ich sehe das auch so wie Pinkie. Grundsätzlich geht man das Risiko ein erkranktes Tier zu übernehmen aber überall ein. Der Stress des Transports schwächt das Immunsystem des Tieres und können Symptome hervor rufen die beim Vorbesitzer noch nicht aufgetreten sind. Um sicher zu stellen, dass das neu erworbene Tier Gesund ist und nicht infektiös für den restlichen Bestand ist, liegt es am Halter vorbeugend zu handeln und das neu erworbene Tier einen Eingangscheck beim Tierarzt hinter sich bringen zu lassen.
__________________ Liebe Grüße Rebecca
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| Irgendwie ein bisschen schwachsinnig dem Vorbesitzer die 200€ zu bezahlen. Dann kann man den Check ja gleich selber durchführen ![]() Wenn man dann schon mal 200€ reingesteckt hat und es stellt sich wirklich raus, dass irgendwas Chronisches ist, dann steckt man vielleicht weiter Geld rein. Wäre irgendwie zu schade ums Geld und ums Tier. Davon abgesehen meint der TE wahrscheinlich bekannte Erkrankungen. Nur einige, die wissen, dass das Tier chronisch krank ist oder sowas, werden das vielleicht nicht unbedingt angeben, weil die das ja loswerden wollen. Und wenn man sich dann auf den Vertrag bezieht, kommen die mit "Davon hab ich nix gewusst, war mir nicht bekannt". Und dann? Ich glaube nicht, dass sowas sinnvoll ist. Beim Kauf hat man immer ein gewisses Risiko. LG Kathy
__________________ Ganz liebe Grüße von Kathy und ihren Lieblingen ![]() Lily, 08.03.2011 - 19.11.2011 Jinny, 29.06.2010 - 28.04.2011 Barney, 07.05.2011 - 19.11.2011 Sammy, 29.09.2011 - 14.07.2014 Kuddel, 01.03.2013 - 05.10.2016 Kiwhy, 29.06.2010 - 30.11.2017 Elaine, 07.10.2011 - 07.09.2018 Für immer unvergessen in meinem Herzen Wir werden uns wiedersehen. ![]() Kaninchenschutz e.V. Helfen mit Herz
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| Das ist ein Thema, da weiß ich nicht ob ich lachen oder heulen soll. Ich wollte ja unter keinen Úmständen ein 2. Zahnkaninchen haben und so sollten die Vorbesitzer von Dana und Mäxli die beiden erst vom TA untersuchen lassen. Das haben sie aber immer wieder hinausgezögert, bis ich es nicht mehr aushielt und die beiden armen Tiere aus dieser verräucherten Wohnung ohne Untersuchung mitgenommen habe. Das Ergebnis kannst du in "Knuffelchen und Mäxli" lesen. Scheiße gelaufen, aber ich hänge schon so an meinem Mäxli, der jetzt bald die 1000 Euro-Grenze an TA-Kosten sprengt.
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| Also ich finde an einer Formulierung im Schutzvertrag wie "Hiermit versichere ich, dass ich den Käufer über mir bekannte Vorerkrankungen oder chronische Erkrankungen des Tieres ehrlich informiert habe, wenn nicht, möge mich der Blitz treffen ( Bitte passend ergänzen )."nichts Verkehrtes.... Wieso sollte man das nicht reinsetzen?
__________________ It takes very special qualities to devote one's life to problems with no attainable solutions and to poking around in dead people's garbage: Words like 'masochistic', 'nosy,' and 'completely batty' spring to mind. Paul Bahn. 1989. Bluff Your Way in Archaeology. Introverted iNtuitive Thinking Judging
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| @Kathy 566: Also ich fände es fair dem Nachbesitzer gegenüber , dass bekannte Erkrankungen , die wissentlich verschwiegen werden sollen mit einer Unterschrift besiegelt werden. Ich kann dann vorher entscheiden, ob ich das Tier trotzdem möchte . Im schlimmsten Fall kann ich drauf bestehen, dass das Tier zurück genommen wird. Ich habe ja auch Verantwortung für mein Tier. Warum soll man Nachbesitzer im Regen stehen lassen. Der Nochbesitzer sichert sein Kaninchen ja auch durch einen Schutzvertrag ab. Ob ein Tierhalter etwas wissentlich verschwiegen hat, darüber kann ja der vorherige TA aufdecken. Ich rede da ja nicht über evtl. Erkrankungen, die das Tier später bekommen könnte. Wieviele schwarze Schafe sind im Netz unterwegs und versuchen so , ein krankes Tier gut los zubekommen. Sollte es so etwas noch nicht geben, dann wäre es mal ein sinnvoller Vorschlag diesen Punkt im Schutzvertrag mit unterzubringen. LG
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| Na klar! Sinnvoll wäre es auf jeden Fall und ich finde da auch überhaupt nichts falsch dran. Wenn alle so denken würden wie du und ich und viele hier, dann würde das auch super funktionieren ![]() Grundsätzlich kann man doch Verträge aufsetzen, wie man möchte oder nicht? Dann könnte man das ja einfach zufügen. Aber, wie du schon sagtest, gibt es sehr viele schwarze Schafe und die finden immer einen Weg aus der Sache rauszukommen. Traurig um die Tiere, die dann wieder zurückgegeben werden in Hände, die sich möglicherweise nicht mehr wirklich ums Tier kümmern, weil sie es ja loswerden wollten. Schlussendlich würden wahrscheinlich die Tiere drunter leiden. Wobei ich denke, es gibt genug Leute, die es trotz Erkrankung nicht übers Herz bringen, es wieder abzugeben.
__________________ Ganz liebe Grüße von Kathy und ihren Lieblingen ![]() Lily, 08.03.2011 - 19.11.2011 Jinny, 29.06.2010 - 28.04.2011 Barney, 07.05.2011 - 19.11.2011 Sammy, 29.09.2011 - 14.07.2014 Kuddel, 01.03.2013 - 05.10.2016 Kiwhy, 29.06.2010 - 30.11.2017 Elaine, 07.10.2011 - 07.09.2018 Für immer unvergessen in meinem Herzen Wir werden uns wiedersehen. ![]() Kaninchenschutz e.V. Helfen mit Herz
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| Auch wenns hart klingt aber wenn man Tiere aus schlechter Haltung holt,weiß man doch eigentlich schon,wie der Vorbesitzer tickt.Krankheiten?Weiß ich nichts von,wie auch,das Tier hat ja bewusst noch nie einen Tierarzt gesehen.War mir bis Dato auch völlig egal. Grenzt in meinen Augen schon an Betrug,wenn man wissentlich oder unwissentlich in Folge von nicht kümmern verschweigt. Trotzdem..sollte man einem Menschen trauen,der Tiere schlecht behandelt?Egal ob mündlich oder schriftlich?
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| Ich denke, dass ist hier doch jedem klar . Aber dass es eigentlich selbstverständlich sein sollte, wenn man seine Tiere abgibt den neuen Besitzer über alle chronischen oder bisherigen Krankheiten zu informieren, doch auch.Besonders wenn man schon eigene Tiere hat, zu denen das Neue dann dazu soll, kann ich verstehen, wenn man sich möglichst absichern möchte. Quarantäne ist natürlich trotzdem angeraten, aber bei EC/Myxo/Schnupfenträgern oder Kaninchen mit heftigen durch Fütterung nicht ganz auszugleichenden Zahnproblemen hilft die beste Quarantäne nichts. Oder wenn einem ein unkastrierter Bock oder ein Weibchen als Kastrat untergeschoben werden soll.
__________________ It takes very special qualities to devote one's life to problems with no attainable solutions and to poking around in dead people's garbage: Words like 'masochistic', 'nosy,' and 'completely batty' spring to mind. Paul Bahn. 1989. Bluff Your Way in Archaeology. Introverted iNtuitive Thinking Judging
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Der vorherige TA wird Dir keine Auskunft geben.Ich weiss jetzt auch gar nicht,ob er das überhaupt dürfte,selbst wenn er wollte.Und wer geht wegen einem Ninchen schon zum Anwalt oder gar vor Gericht? Der bessere Weg wäre wohl,sich im Abgabevertrag eine Rückgabe Frist zusichern zu lassen,meinetwegen 1 oder 2 Wochen.Und dann geht man selbst mit dem Ninchen zum TA und lässt es untersuchen.Zahnfehlstellungen z.B. kann man ja dann leicht erkennen.
__________________ "O Bär", sagte der Tiger, "ist das Leben nicht unheimlich schön, sag!" "Ja", sagte der kleine Bär, "ganz unheimlich und schön." Und da hatten sie verdammt ziemlich recht.
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Die meisten Tiere werden auch nie einen TA gesehen haben. Woher soll der Besitzer den wissen wenn Krankheiten vorliegen?
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Ich schreibe mir beispielsweise jeden Tierarztbesuch meiner Monster auf, egal warum ich hin bin. Dazu dann Datum, die Symptome, warum ich gegangen bin, Diagnose, mit welchen Medis behandelt wurde etc.. Sollte ich sie jemals abgeben müssen, wird der neue Besitzer die Liste kriegen. Ich finde sowas wichtig und für mich persönlich gehört es zu der Verantwortung für ein Tier dazu. Es könnten ja z.B. Medikamente vorliegen, auf die ein Kaninchen allergisch reagiert. Oder Dinge, auf die es empfindlich reagiert. Wenn man das weiß und dem neuen Besitzer mitteilen kann, erspart es allen einiges.
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| Hier sind ganz viele Punkte, die man berücksichtigen sollte: Ein aus dem Internet heruntergeladener Schutzvertrag hat sofort den Nachteil, dass er als Allgemeine Geschäftsbedingungen interpretiert werden kann und damit in weiten Teilen (z.B. bezüglich Vertragsstrafen) sogleich ungültig wird. Ferner sind in ihm für gewöhnlich Verabredungen getroffen, die als Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, Privatsphäre, Eigentümerrechte usw. gehalten werden (z.B. undefinierte, unendlich gültige Kontrollrechte, Einschränkung der weiteren Verfügbarkeit ohne Rücknahmeverpflichtung usw.), die sind dann auch sogleich unwirksam. Die Gesundheit des Tiers muss der Käufer in vernünftigen Grenzen selbst prüfen: Zähne, Zustand, Fell usw. Was allenfalls bei später auftretenden Krankheiten in Frage kommt, sind Gewährleistungsansprüchen aus mangelhafter Lieferung. Das bürgerliche Gesetzbuch spricht davon, dass man bei Schäden innert 6 Monaten nach Kauf vermuten darf, dass die Mängel schon vorher bestanden. Das wird bei den meisten Krankheiten meist sehr schwierig durchzusetzen. Bei chronischen Problemen wie Zahngeschichten kann das anders aussehen, aber natürlich wird jedermann einsehen, dass ein Kaninchen als Lebewesen einer permanenten Änderung im Gesundheitszustand unterworfen ist. Nur wenn es gelingt, glaubwürdig darzustellen, dass man einen Sachmangel bei Eigentumsübergang annehmen darf, hat man hier einen Ansatzpunkt, denn dann muss der Verkäufer vollumfänglich nachweisen, dass der Mangel nicht vorlag. Fazit: Trau, schau, wem. Schau Dir das Kaninchen gut an oder (wie "Knuffelchen und Mäxli") akzeptiere Dein Los, und ansonsten schreib die wichtigen Daten grad auf einen Zettel, dafür muss man kein Formular haben. Formular gibt an der Stelle nur Ärger.
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