Oder neu anmelden!

 
Zurück   Kaninchenforum - Das Kaninchen Forum Online > Kaninchen Forum > Kaninchenstall & Kaninchengehege
Willkommen bei Kaninchenforum - Das Kaninchen Forum Online.

Du schaust Dir das Kaninchen-Forum gerade als Gast an, und kannst noch nicht alle Funktionen nutzen.
 

 
Hier kannst Du Dir jetzt kostenlos einen Benutzernamen auswählen.
(Als angemeldeter Kaninchenforum-Benutzer siehst Du diese Box nicht!)


Darf ich mein Außengehege überhaupt nach meinen Wünschen bauen? auf Kaninchen Forum

Like Tree2Likes

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

Benutzerbild von djtose1983
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 28.08.2012
Beiträge: 113
djtose1983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 07.05.2013, 16:28

Darf ich mein Außengehege überhaupt nach meinen Wünschen bauen?


An alle Außengehegebauer!!!

Um euch dieselbe schlechte Erfahrung wie mir zu ersparen, möchte ich alle Ninchenbesitzer davor warnen, einfach mal ohne große Gedanken zu verschwenden ein Außengehege zu errichten.

Zum einen sollte bei Mietverhältnissen der Vermieter im Vorfeld über dieses Bauvorhaben informiert werden.
Denn wer dieser Meldepflicht nicht nachgeht, kann im dümmsten Fall mit seinem Vermieter auf den Kriegspfad geraten.

Doch viel wichtiger ist es für alle, sich beim zuständigen Bau- und/oder Planungsamt zu informieren, ob der Bau überhaupt erlaubt ist oder nicht.

In unserem Fall bauten wir ein Gehege mit den Maßen (L/B/H) 240/250/160 cm und rundeten alles nach oben mit PVC-Wellplatten und zur Seite mit Silierfolien ab.

VERBOTEN!!!

Ab einem Raumvolumen von mehr als 5 m³ ([meine Erfahrungen gelten nun für NRW] also Länge x Breite x Höhe) erfüllen ein festes Dach und/oder feste Seitenwände bereits die Auflagen, um aus dem Gehege ein genehmigungspflichtiges Gebäude zu machen.

Vor Baubeginn sollte man sich daher besser mit dem zuständigen Bau- und/oder Planungsamt in Verbindung setzen. Ansonsten droht einem, dass entweder massive Umbauten stattfinden müssen oder gar, dass der gesamte Bau abgerissen werden darf.

LG,
djtose1983

PS an die Admins:
Vielleicht sollte dieser Hinweis (ohne dieses "PS" versteht sich ) im Forum oben angepinnt werden



Kaninchen Forum Werbeninchen
Werbe-Kaninchen
 
Diese Werbung wird auf diese Weise nicht angezeigt
wenn man angemeldet bzw. registriert ist.
Jetzt kostenlos einen Usernamen auswählen
und bei Kaninchenforum.de angemeldet sein
 
 

Benutzerbild von saloiv
Moderatorin
 
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 4.686
saloiv befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 07.05.2013, 16:42

Ändere das Gehege doch einfach ab. Mach nur einen Teil überdacht und nur eine Wand oder nur einen kleineren Schutzbereich statt alles mit Wand und Dach zu versehen...



__________________

www.kaninchenwiese.de



Benutzerbild von janh
Kaninchen
 
Registriert seit: 22.05.2012
Beiträge: 5.391
janh befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 07.05.2013, 17:05

Gilt denn eine nach den Seiten hin offene Voliere überhaupt als umbauter Raum?
Bei einer Gartenhütte mit festen Wänden kann ich das ja noch halbwegs nachvollziehen,wobei bei 5 Kubikmetern ja schon ein Geräteschuppen eine Baugenehmigung benötigen würde.
Mein Gott,es ist doch nur ein Kaninchenstall - wenn auch ein etwas größerer



__________________
"O Bär", sagte der Tiger, "ist das Leben nicht unheimlich schön, sag!" "Ja", sagte der kleine Bär, "ganz unheimlich und schön." Und da hatten sie verdammt ziemlich recht.



Benutzerbild von djtose1983
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 28.08.2012
Beiträge: 113
djtose1983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 07.05.2013, 17:29

Zitat:
Zitat von saloiv
Mach nur einen Teil überdacht und nur eine Wand oder nur einen kleineren Schutzbereich
Laut Bauamt darf KEINE Überdachung vorhanden sein, sofern der angedachte Bereich über 5 m³ komt.

Zitat:
Zitat von janh
wobei bei 5 Kubikmetern ja schon ein Geräteschuppen eine Baugenehmigung benötigen würde.
Das ist ja das Lustige. Geräteschuppen sind wieder anders geregelt. Würdest Du in diesen Raum ebenfalls eine Werkbank einbauen, so wäre es genehmigungspflichtig.

Zitat:
Zitat von janh
Mein Gott,es ist doch nur ein Kaninchenstall
Das war selbst eine abwertende Antwort seitens des Bauamtes. Sie halten diese Gesetze teilweise selber für völlig überzogen.




Benutzerbild von Lupine
Kaninchen
 
Registriert seit: 09.08.2009
Beiträge: 19.399
Lupine wird schon bald berühmt werden
Geschrieben am 07.05.2013, 17:42

Zitat:
Zitat von janh Beitrag anzeigen
Gilt denn eine nach den Seiten hin offene Voliere überhaupt als umbauter Raum?
Wenn ein Dach drauf ist: ja. Das ganze hat dann "Gebäudeanmutung". Sobald das ganze begehbar ist, und einem Gebäude ähnlich, gelten dafür die Vorschriften für Gebäude.

In NRW ist es zum Beispiel meines Wissens so, dass im Grenzabstand lediglich Garagen und Abstellräume bis zu einer bestimmten Größe erlaubt sind. Dazu kommen noch Beschränkungen, dass die gesamte bebaute Grenzlänge 15 Meter nicht überschreiten darf, und auf einer Seite 9 Meter nicht überschreiten darf. Nutzt man eine Garage, indem man nicht ein Auto sondern eine Werkbank hineinstellt und diese dort auch nutzt, ist dies nicht zulässig - obwohl die Garage die gleiche ist, die man für ein Auto nutzen würde...

djtose, es tut mir unendlich leid dass ihr solche Probleme mit dem schönen Gehege habt Habt ihr schon eine Lösung?




Benutzerbild von djtose1983
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 28.08.2012
Beiträge: 113
djtose1983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 07.05.2013, 17:50

Zitat:
Zitat von Lupine
djtose, es tut mir unendlich leid dass ihr solche Probleme mit dem schönen Gehege habt Habt ihr schon eine Lösung?
Jein.

Wir werden auf jeden Fall das Dach wieder abnehmen müssen (lassen uns damit aber noch ein paar Tage Zeit, da es aktuell regnet ) und müssen dann gucken, dass wir den Kleinen einen etwas größeren "Holzkasten" bauen, in den sie sich bei z. B. Regen zurückziehen können.

Blöd ist dabei nur, dass dann quasi das komplette Gehegeinnere dem Regen schutzlos ausgeliefert sein wird und die Ninchen somit nur Matschboden haben werden. Hier werden wir wohl dann ein paar Gehwegplatten dazukaufen und damit einen großen Bereich abdecken. Einen kleinen Teil werden wir unseren Buddelwütigen aber lassen.




Roadrunner
Gast
 
Beiträge: n/a
Geschrieben am 07.05.2013, 18:56

Wir haben Bastelglas aufs Dach genagelt, das ist nicht fest

Du könntest auch Gewebeplane über das Gehege spannen und die je nach Wetterlage aufrollen.




Benutzerbild von djtose1983
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 28.08.2012
Beiträge: 113
djtose1983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 07.05.2013, 19:20

Zitat:
Zitat von Roadrunner
Wir haben Bastelglas aufs Dach genagelt, das ist nicht fest
Ich denke doch, da es genagelt ist und somit als Bedachung interpretiert wird.

Zitat:
Zitat von Roadrunner
Du könntest auch Gewebeplane über das Gehege spannen und die je nach Wetterlage aufrollen.
Ist Gewebeplane denn wasserundurchlässig?




Roadrunner
Gast
 
Beiträge: n/a
Geschrieben am 07.05.2013, 19:22

Nicht ganz aber ziemlich. Man könnte ja auch eine andere Plane nehmen. Wichtig ist dann, dass sie nirgends durchhängen kann, dann bilden sich schwere Pfützen.

Wie auch immer, unser DAch ist nicht fest, es ist klappbar




Benutzerbild von Kadda
Kaninchenfreund
 
Registriert seit: 29.04.2013
Beiträge: 984
Kadda befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 07.05.2013, 19:50

wie sind die denn auf den Trichter gekommen, dass du da was Verbotenes in deinem Garten stehen hast?



kekslola likes this.

Benutzerbild von janh
Kaninchen
 
Registriert seit: 22.05.2012
Beiträge: 5.391
janh befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 07.05.2013, 20:31

Ich habe zur Zeit eine Gewebeplane über meinem Gehege,weil das Dach nach dem Umzug undicht ist.Die Plane ist wasserdicht.Zur Not könnte man sie auch nochmal mit Imprägnierspray bearbeiten

Wie ist das bei einem Gehege,was teilüberdacht ist?
Zählt dann nur der Teil,der überdacht ist oder wird dann die ganze Fläche als Dach angesehen,also auch der Teil,wo Draht drauf ist?



__________________
"O Bär", sagte der Tiger, "ist das Leben nicht unheimlich schön, sag!" "Ja", sagte der kleine Bär, "ganz unheimlich und schön." Und da hatten sie verdammt ziemlich recht.



Benutzerbild von djtose1983
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 28.08.2012
Beiträge: 113
djtose1983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 07.05.2013, 21:55

Zitat:
Zitat von Kadda
wie sind die denn auf den Trichter gekommen, dass du da was Verbotenes in deinem Garten stehen hast?
Das Amt gar nicht, wenn ich ganz ehrlich bin.

Doch alleine die Tatsache, dass mich jemand beim Vermieter angeschissen hat, lässt eine Meldung beim Ordnungs- oder Bauamt doch auch nicht lange auf sich warten.
Somit wollte ich hierbei der "Petze" einen Schritt voraus sein.

Zur Info:
Dass wir den Vermieter nicht informiert hatten war von uns nicht in böser Absicht geschehen und wir wissen, dass daraus die Konsequenz resultieren kann, dass er da ein "x" vor macht. Aber da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Er bittet um ein wenig Bedenkzeit.
Wir haben uns ernsthaft dafür entschuldigt und können nun nur noch abwarten!




Benutzerbild von djtose1983
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 28.08.2012
Beiträge: 113
djtose1983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 07.05.2013, 22:16

Zitat:
Zitat von janh
Wie ist das bei einem Gehege,was teilüberdacht ist?
Zählt dann nur der Teil,der überdacht ist oder wird dann die ganze Fläche als Dach angesehen,also auch der Teil,wo Draht drauf ist?
Laut der Frau vom Bauamt würde so das komplette Gehege als Gebäude gelten. Denn sonst könnte man ja beispielsweise von 10 m² Fläche nur 9,9 m² überdachen und dann behaupten, dass nicht alles überdacht wäre.

Aber da werde ich mich noch einmal richtig beauskunften lassen.




Benutzerbild von saloiv
Moderatorin
 
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 4.686
saloiv befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 08.05.2013, 09:14

Sehr gut umgehen kann man die Bauvorschriften mit verstellbaren kniehohen 1m Gehegen, sie dürfen halt nicht im Boden verankert sein und stehen halt zufällig auf der Terrasse (Mardersicherung - gepflasterter Bereich).
Selbst in NRW sind 30m³ erlaubt, das entspricht z.B. einem 1 m hohen 30m²-Gehege. Wenn das Gehege hingegen begehbar (2 m hoch) ist, dann darf es nur 15m² groß sein. In anderen Bundesländern ist noch mehr Rauminhalt erlaubt. Nun kann man aber auch zwei 15m² große Gehege nebeneinander stellen und mit einem Tunnel verbinden. Zum Beispiel ein Gartenhaus verbunden mit einer Voliere. Wichtig ist trotzdem sich beim Bauamt zu informieren und die rechtlich vorgeschriebenen Abstände zum Nachbarn einzuhalten.
Bei bestehenden Volieren ist es ggf. auch möglich, diese zu teilen und 2 daraus zu machen.
Bei Vermietern lassen ich meine Kaninchen und ihre Haltungsform in den Mietvertrag eintragen, dann gibt es später keinen Stunk und falls es ihn gibt, verweise ich auf den Mietvertrag (z.B. mit Nachbarn). Dabei kann man auch regeln, dass die Kaninchen in einem Gehege gehalten werden. Wobei 1m hohe Gehege meist unproblematischer sind als große Volieren.
Es empfihelt sich, die Bauvorschriften des eigenen Bundeslandes zu studieren und die genehmigungsfreien Möglichkeiten auszuschöpfen...



__________________

www.kaninchenwiese.de



Benutzerbild von Kadda
Kaninchenfreund
 
Registriert seit: 29.04.2013
Beiträge: 984
Kadda befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 08.05.2013, 09:56

ah ja das verstehe ich natürlich, dass ihr euch jetzt lieber rechtzeitig absichern wollt.

aber oooooh mann, was für eine schöne Bürokratie-sch.... mal wieder...




Benutzerbild von Lupine
Kaninchen
 
Registriert seit: 09.08.2009
Beiträge: 19.399
Lupine wird schon bald berühmt werden
Geschrieben am 08.05.2013, 10:26

Ich hatte aus eben diesem Grund - trotz netter Nachbarn - auf die 1-Meter-Gehegeevariante zurückgegriffen - teils sogar noch niedriger, teils aber auch höher (Kinderspielhaus als Schutzhaus, maximale Höhe 1,55 m). Das ganze Teil hätte ich abbauen und an einem anderen Ort aufbauen können, und das hätte ich auch getan wenn es hart auf hart gekommen wäre.

Das Problem sind ja nicht nur missliebige Nachbarn. Im Außenbereich muss man auch immer damit rechnen, dass im Abstand von einigen Jahren Luftbilder gefertigt werden und diese dann mit den Katastern abgeglichen werden. Vor einigen Jahren sind hier auf diese Art massenhaft schwarz gebaute Garagen, Carports und ähnliches aufgeflogen.




Benutzerbild von Jackrabbit
Kaninchen
 
Registriert seit: 13.07.2012
Beiträge: 2.218
Jackrabbit befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Jackrabbit eine Nachricht über ICQ schicken
Geschrieben am 08.05.2013, 10:34

hey, das is ja wirklich doof gelaufen, und wenn du das dach abmachst, und einen halben meter weiter unten eine "ebene" baust (zufällig fast so groß, wie das gehege) und dekorativ ein häuschen drauf stellst und den vom Bauamt erzählst, das is ne 2. ebene für die kaninchen, is ja kein dach, sondern ne 2. ebene


also quasi ein tiefergelegtes dach

hoffe, dass ihr versteht, wie ich das meine...



__________________
Liebe Grüße von Mir und meinen Vierbeinern

Die terrorzwerge abby und emil,
phantomhamsteropi leroy
und zwergenbaby jamie.


Mit Jack, Pebbels und Lucy im Herzen



Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
Arthur Schopenhauer, (1788 - 1860)



Benutzerbild von djtose1983
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 28.08.2012
Beiträge: 113
djtose1983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 08.05.2013, 11:53

Zitat:
Zitat von Jackrabbit
und einen halben meter weiter unten eine "ebene" baust (zufällig fast so groß, wie das gehege) und dekorativ ein häuschen drauf stellst und den vom Bauamt erzählst, das is ne 2. ebene für die kaninchen, is ja kein dach, sondern ne 2. ebene
... solange Du die 5 m³ Raumvolumen nicht überschreitest, wäre es legitim.

Nun habe ich zur Thematik "Bedachung" aber eine konkrete persönliche Information erhalten:

1. Hat das Gehege ein Raumvolumen (Länge x Breite x Höhe) von mehr als 5,00 m³ (§65 BauO NRW Absatz 1 Satz 49), so darf KEINE Bedachung (auch keine Teilüberdachung egal welcher Größe) vorhanden sein.

2. Eine mobile Plane, die nur im Falle von Regen übergezogen und nach dem Schauer wieder entfernt wird, gilt EBENFALLS als Bedachung und macht das Gehege (sofern es größer als 5 m³ ist) zu einem genehmigungspflichtigen Gebäude.

3. Um den Wackelnasen Wind- und Wetterschutz zu bieten, kann ein jeder aber selbstverständlich eine in alle Richtungen geschlossene Schutzhütte BIS 5 m³ hineinstellen.




Geändert von djtose1983 (08.05.2013 um 11:57 Uhr).

Benutzerbild von saloiv
Moderatorin
 
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 4.686
saloiv befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 08.05.2013, 13:56

Das ist dann allerdings eine Meinung eures Bauamtes und nicht allgemeingültig. Wenn ich ein Gartenhaus aufstelle und direkt eine Wand als Wand der angeschlossenen Voliere (unüberdacht) verwende ist ja auch ein Teil (das Gartenhaus) überdacht aber deshalb kann man ja nicht einfach die gesamte Voliere als Volumen mitrechnen. Und das eine mobile Plane baurechtlich genehmigungspflichtig ist, das ist auch eine Besonderheit eures Amtes. Wenn ich über mein Wohnmobil eine Plane lege oder mein Kinderklettergerüst, oder einen Holzstapel mit Plane abdecke, ist das sicher im Normalfall nicht genehmigungspflichtig.



__________________

www.kaninchenwiese.de



Benutzerbild von djtose1983
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 28.08.2012
Beiträge: 113
djtose1983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 08.05.2013, 14:13

Zitat:
Zitat von saloiv
Wenn ich ein Gartenhaus aufstelle und direkt eine Wand als Wand der angeschlossenen Voliere (unüberdacht) verwende ist ja auch ein Teil (das Gartenhaus) überdacht aber deshalb kann man ja nicht einfach die gesamte Voliere als Volumen mitrechnen.
Hä???

Das Gartenhaus ist ein eigener Bau und die Voliere ist ein eigener Bau. Wer spricht denn nun davon, dass die Volumen zweier Gebäude addiert werden?!

Aber die Tatsache, dass Du eine geschlossene Außenwand des Gartenhauses als Außenwand der Voliere nutzt, erfüllt laut Bauamt bereits die Charakteristik einer Stallung. Kommst Du hier dann wieder über 5 m³ Volierenfläche, wird das Dingen wieder genehmigungspflichtig.


Zitat:
Zitat von saloiv
Und das eine mobile Plane baurechtlich genehmigungspflichtig ist, das ist auch eine Besonderheit eures Amtes. Wenn ich über mein Wohnmobil eine Plane lege oder mein Kinderklettergerüst, oder einen Holzstapel mit Plane abdecke, ist das sicher im Normalfall nicht genehmigungspflichtig.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen!!!
Was hat ein Wohnmobil (Kraftfahrzeug) mit einem Kaninchengehege (Bebauung) zu tun?!

Es geht nur darum, dass ein Gehege durch die Plane ein Dach erhält. Ein Dach macht aus einem Gehege einen Stall. Und ein Stall mit mehr als dem o. g. Volumen wird man genehmigungspflichtig.

Edit: Außerdem habe ich nie behauptet, dass die Plane genehmigungsplichtig ist. Die Plane macht DAS GEHEGE genehmigungspflichtig.
Bitte nochmal genau lesen:
Zitat:
2. Eine mobile Plane, die nur im Falle von Regen übergezogen und nach dem Schauer wieder entfernt wird, gilt EBENFALLS als Bedachung und macht das Gehege (sofern es größer als 5 m³ ist) zu einem genehmigungspflichtigen Gebäude.
Beispiel: Mal angenommen, Du kaufst Dir für dein Auto einen Sportauspuff. Der Besitz ist nicht abnahmepflichtig und Du kannst ihn an sich hinstellen, wo Du willst.
Verbaust ihn allerdings dann an deinem Auto, so muss Du nicht den Auspuff, sondern das Auto vom TÜV abnehmen lassen.
Ergo: Der Auspuff (die Plane) selber ist nicht abnahmepflichtig, sondern das Auto (Gehege) in Verbindung mit dem Auspuff.



mellusch likes this.

Geändert von djtose1983 (08.05.2013 um 14:27 Uhr).
 
 
Weitere Themen / Kaninchenforum.de Empfehlung
 
 
 
 
 
 
Antwort



Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Welche Äste darf ich meinen Kaninchen geben? Luana Kaninchen Ernährung & Futter 10 09.06.2014 15:42
Außengehege bauen :) Veri18 Kaninchenstall & Kaninchengehege 2 24.03.2011 19:58
Darf ich sie überhaupt trennen? ella9000 Kaninchenhaltung & Allgemeines 8 30.09.2010 14:57
Wie Außengehege bauen Chocolat3 Kaninchenstall & Kaninchengehege 2 21.07.2010 01:15
Was darf in mein Außengehege?? Haasi95 Kaninchenstall & Kaninchengehege 20 04.05.2010 16:58

Copyright ©2010, Kaninchenforum.de

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.6.0 PL2 ©2011, Crawlability, Inc.