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| Gilt denn eine nach den Seiten hin offene Voliere überhaupt als umbauter Raum? Bei einer Gartenhütte mit festen Wänden kann ich das ja noch halbwegs nachvollziehen,wobei bei 5 Kubikmetern ja schon ein Geräteschuppen eine Baugenehmigung benötigen würde. Mein Gott,es ist doch nur ein Kaninchenstall - wenn auch ein etwas größerer ![]()
__________________ "O Bär", sagte der Tiger, "ist das Leben nicht unheimlich schön, sag!" "Ja", sagte der kleine Bär, "ganz unheimlich und schön." Und da hatten sie verdammt ziemlich recht.
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In NRW ist es zum Beispiel meines Wissens so, dass im Grenzabstand lediglich Garagen und Abstellräume bis zu einer bestimmten Größe erlaubt sind. Dazu kommen noch Beschränkungen, dass die gesamte bebaute Grenzlänge 15 Meter nicht überschreiten darf, und auf einer Seite 9 Meter nicht überschreiten darf. Nutzt man eine Garage, indem man nicht ein Auto sondern eine Werkbank hineinstellt und diese dort auch nutzt, ist dies nicht zulässig - obwohl die Garage die gleiche ist, die man für ein Auto nutzen würde... djtose, es tut mir unendlich leid dass ihr solche Probleme mit dem schönen Gehege habt Habt ihr schon eine Lösung?
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Wir werden auf jeden Fall das Dach wieder abnehmen müssen (lassen uns damit aber noch ein paar Tage Zeit, da es aktuell regnet ) und müssen dann gucken, dass wir den Kleinen einen etwas größeren "Holzkasten" bauen, in den sie sich bei z. B. Regen zurückziehen können.Blöd ist dabei nur, dass dann quasi das komplette Gehegeinnere dem Regen schutzlos ausgeliefert sein wird und die Ninchen somit nur Matschboden haben werden. Hier werden wir wohl dann ein paar Gehwegplatten dazukaufen und damit einen großen Bereich abdecken. Einen kleinen Teil werden wir unseren Buddelwütigen aber lassen.
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| Wir haben Bastelglas aufs Dach genagelt, das ist nicht fest ![]() Du könntest auch Gewebeplane über das Gehege spannen und die je nach Wetterlage aufrollen.
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| Nicht ganz aber ziemlich. Man könnte ja auch eine andere Plane nehmen. Wichtig ist dann, dass sie nirgends durchhängen kann, dann bilden sich schwere Pfützen. Wie auch immer, unser DAch ist nicht fest, es ist klappbar ![]()
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| Ich habe zur Zeit eine Gewebeplane über meinem Gehege,weil das Dach nach dem Umzug undicht ist.Die Plane ist wasserdicht.Zur Not könnte man sie auch nochmal mit Imprägnierspray bearbeiten ![]() Wie ist das bei einem Gehege,was teilüberdacht ist? Zählt dann nur der Teil,der überdacht ist oder wird dann die ganze Fläche als Dach angesehen,also auch der Teil,wo Draht drauf ist?
__________________ "O Bär", sagte der Tiger, "ist das Leben nicht unheimlich schön, sag!" "Ja", sagte der kleine Bär, "ganz unheimlich und schön." Und da hatten sie verdammt ziemlich recht.
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Doch alleine die Tatsache, dass mich jemand beim Vermieter angeschissen hat, lässt eine Meldung beim Ordnungs- oder Bauamt doch auch nicht lange auf sich warten. Somit wollte ich hierbei der "Petze" einen Schritt voraus sein. Zur Info: Dass wir den Vermieter nicht informiert hatten war von uns nicht in böser Absicht geschehen und wir wissen, dass daraus die Konsequenz resultieren kann, dass er da ein "x" vor macht. Aber da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Er bittet um ein wenig Bedenkzeit. Wir haben uns ernsthaft dafür entschuldigt und können nun nur noch abwarten!
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![]() Aber da werde ich mich noch einmal richtig beauskunften lassen.
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| Sehr gut umgehen kann man die Bauvorschriften mit verstellbaren kniehohen 1m Gehegen, sie dürfen halt nicht im Boden verankert sein und stehen halt zufällig auf der Terrasse (Mardersicherung - gepflasterter Bereich). Selbst in NRW sind 30m³ erlaubt, das entspricht z.B. einem 1 m hohen 30m²-Gehege. Wenn das Gehege hingegen begehbar (2 m hoch) ist, dann darf es nur 15m² groß sein. In anderen Bundesländern ist noch mehr Rauminhalt erlaubt. Nun kann man aber auch zwei 15m² große Gehege nebeneinander stellen und mit einem Tunnel verbinden. Zum Beispiel ein Gartenhaus verbunden mit einer Voliere. Wichtig ist trotzdem sich beim Bauamt zu informieren und die rechtlich vorgeschriebenen Abstände zum Nachbarn einzuhalten. Bei bestehenden Volieren ist es ggf. auch möglich, diese zu teilen und 2 daraus zu machen. Bei Vermietern lassen ich meine Kaninchen und ihre Haltungsform in den Mietvertrag eintragen, dann gibt es später keinen Stunk und falls es ihn gibt, verweise ich auf den Mietvertrag (z.B. mit Nachbarn). Dabei kann man auch regeln, dass die Kaninchen in einem Gehege gehalten werden. Wobei 1m hohe Gehege meist unproblematischer sind als große Volieren. ![]() Es empfihelt sich, die Bauvorschriften des eigenen Bundeslandes zu studieren und die genehmigungsfreien Möglichkeiten auszuschöpfen... ![]()
__________________ ![]() www.kaninchenwiese.de
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| Ich hatte aus eben diesem Grund - trotz netter Nachbarn - auf die 1-Meter-Gehegeevariante zurückgegriffen - teils sogar noch niedriger, teils aber auch höher (Kinderspielhaus als Schutzhaus, maximale Höhe 1,55 m). Das ganze Teil hätte ich abbauen und an einem anderen Ort aufbauen können, und das hätte ich auch getan wenn es hart auf hart gekommen wäre. Das Problem sind ja nicht nur missliebige Nachbarn. Im Außenbereich muss man auch immer damit rechnen, dass im Abstand von einigen Jahren Luftbilder gefertigt werden und diese dann mit den Katastern abgeglichen werden. Vor einigen Jahren sind hier auf diese Art massenhaft schwarz gebaute Garagen, Carports und ähnliches aufgeflogen.
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| hey, das is ja wirklich doof gelaufen, und wenn du das dach abmachst, und einen halben meter weiter unten eine "ebene" baust (zufällig fast so groß, wie das gehege) und dekorativ ein häuschen drauf stellst und den vom Bauamt erzählst, das is ne 2. ebene für die kaninchen, is ja kein dach, sondern ne 2. ebene ![]() also quasi ein tiefergelegtes dach ![]() hoffe, dass ihr versteht, wie ich das meine...
__________________ Liebe Grüße von Mir und meinen Vierbeinern ![]() Die terrorzwerge abby und emil, phantomhamsteropi leroy und zwergenbaby jamie. Mit Jack, Pebbels und Lucy im Herzen Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere. Arthur Schopenhauer, (1788 - 1860)
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Nun habe ich zur Thematik "Bedachung" aber eine konkrete persönliche Information erhalten: 1. Hat das Gehege ein Raumvolumen (Länge x Breite x Höhe) von mehr als 5,00 m³ (§65 BauO NRW Absatz 1 Satz 49), so darf KEINE Bedachung (auch keine Teilüberdachung egal welcher Größe) vorhanden sein. 2. Eine mobile Plane, die nur im Falle von Regen übergezogen und nach dem Schauer wieder entfernt wird, gilt EBENFALLS als Bedachung und macht das Gehege (sofern es größer als 5 m³ ist) zu einem genehmigungspflichtigen Gebäude. 3. Um den Wackelnasen Wind- und Wetterschutz zu bieten, kann ein jeder aber selbstverständlich eine in alle Richtungen geschlossene Schutzhütte BIS 5 m³ hineinstellen. Geändert von djtose1983 (08.05.2013 um 11:57 Uhr).
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| Das ist dann allerdings eine Meinung eures Bauamtes und nicht allgemeingültig. Wenn ich ein Gartenhaus aufstelle und direkt eine Wand als Wand der angeschlossenen Voliere (unüberdacht) verwende ist ja auch ein Teil (das Gartenhaus) überdacht aber deshalb kann man ja nicht einfach die gesamte Voliere als Volumen mitrechnen. Und das eine mobile Plane baurechtlich genehmigungspflichtig ist, das ist auch eine Besonderheit eures Amtes. Wenn ich über mein Wohnmobil eine Plane lege oder mein Kinderklettergerüst, oder einen Holzstapel mit Plane abdecke, ist das sicher im Normalfall nicht genehmigungspflichtig.
__________________ ![]() www.kaninchenwiese.de
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Das Gartenhaus ist ein eigener Bau und die Voliere ist ein eigener Bau. Wer spricht denn nun davon, dass die Volumen zweier Gebäude addiert werden?! Aber die Tatsache, dass Du eine geschlossene Außenwand des Gartenhauses als Außenwand der Voliere nutzt, erfüllt laut Bauamt bereits die Charakteristik einer Stallung. Kommst Du hier dann wieder über 5 m³ Volierenfläche, wird das Dingen wieder genehmigungspflichtig. Zitat:
Was hat ein Wohnmobil (Kraftfahrzeug) mit einem Kaninchengehege (Bebauung) zu tun?! Es geht nur darum, dass ein Gehege durch die Plane ein Dach erhält. Ein Dach macht aus einem Gehege einen Stall. Und ein Stall mit mehr als dem o. g. Volumen wird man genehmigungspflichtig. Edit: Außerdem habe ich nie behauptet, dass die Plane genehmigungsplichtig ist. Die Plane macht DAS GEHEGE genehmigungspflichtig. Bitte nochmal genau lesen: Zitat:
Verbaust ihn allerdings dann an deinem Auto, so muss Du nicht den Auspuff, sondern das Auto vom TÜV abnehmen lassen. Ergo: Der Auspuff (die Plane) selber ist nicht abnahmepflichtig, sondern das Auto (Gehege) in Verbindung mit dem Auspuff. Geändert von djtose1983 (08.05.2013 um 14:27 Uhr).
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