 | Kaninchen | | Registriert seit: 09.08.2009
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Geschrieben am
04.09.2012, 18:57
| | | | AW: Vergesellschaftung- 2 Jahre und 3 Monate...möglich? Die "Kinder" müssten lt. Gesetz mindestens 16 Jahre alt gewesen sein um ein lebendes Tier zu kaufen. Ich würde also diese Geschichte mit Vorsicht genießen. Normalerweise wird ein Händler zu vorsichtig sein um ein lebendes Tier an jemanden zu verkaufen der deutlich jünger ist. Zwei Möglichkeiten gibt es: Zum einen könnte der Händler mehr als unseriös sein - in diesem Fall würde ich noch vorsichtiger sein als ohnehin schon, du weißt nicht was da noch alles im argen liegt. Zum anderen könnte es sein, dass die Assistentin am Erwerb durch ihre Kinder maßgeblich beteiligt war ohne sich über die Folgen klar zu werden. Kinder können extrem nerven wenn sie etwas durchsetzen wollen... und dann wälzt sie die Verantwortung für den Erwerb auf ihre Kinder ab und versucht dir die Lösung des Problems, für sie natürlich sehr elegant dann, aufs Auge zu drücken....
Ich würde die Vergesellschaftung recht kritisch sehen, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt. Und zwar aus folgenden Gründen:
- Erst einmal muss festgestellt werden ob es sich um einen Rammler handelt. Zu einer sehr dominanten Häsin würde ich keinesfalls eine weitere Häsin vergesellschaften!
- Dann muss der Kleine noch mindestens 2 Wochen Quarantäne und eine Sammelkotprobe sowie einen gründlichen Tierarztcheck absolvieren, sonst läufst du Gefahr dir miese Erkrankungen einzuschleppen. Kaninchen unbekannter Herkunft können ein ganzes Sammelsurium an ansteckenden Krankheiten mitbringen, angefangen von Kokzidien und Würmern bis hin zu Kaninchenschnupfen.
- Dann muss er kastriert werden, denn ich vermute das ist er noch nicht. Da er bereits ca. 12 Wochen alt sein soll, dürfte die Chance für eine Frühkastration vorbei sein. Das heißt eine Kastrationsquarantänezeit von 6 Wochen einzuhalten nach der Kastra!
Danach, vorausgesetzt es handelt sich um einen Rammler und er ist gesundheitlich vergesellschaftungsfähig, ist er ca. 5 Monate alt und wird den Strapazen einer Vergesellschaftung standhalten können. Die 8 Wochen aber müsstest du selbstverständlich die beiden strikt trennen, kannst du das? |