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Mietrecht KannichenHallo Da ich öfters Lese das Kaninchen ein Kündigungsgrund sein sollen hier eine Aufklärung das dies falsch ist: Auszug aus : http://tiere.t-online.de/haustiere-ist-es-erlaubt-wenn-vermieter-tiere-in-der-wohnung-verbieten-/id_17790340/index Kleintiere sind immer erlaubt Und was sagt die Rechtsprechung zum Thema Tierhaltung? "Vermieter dürfen Tiere in der Mietwohnung nicht pauschal verbieten. Steht eine solche Klausel im Mietvertrag, ist sie ungültig", weiß Ropertz. Das heißt: Die Haltung von Kleintieren ist erlaubt - egal was im Mietvertrag steht. Demnach dürfen Zierfische und Käfigtiere wie Hamster, Kaninchen oder Wellensittiche gehalten werden, da sie die anderen Mieter nicht belästigen. Bei exotischen Tieren und Papageien sollte man aber besser den Vermieter um Erlaubnis fragen. "Schlangen oder Vogelspinnen empfinden viele Nachbarn als störend. Das gilt auch für Papageien, das sie sehr laut werden können", sagt der Experte vom Mieterbund.
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AW: Mietrecht KannichenTrotzdem lachhaft, wenn man die Tiere ordentlich hält sind die Schäden die dann eventuell noch auftreten spielend zu beheben (Tapeten zum Beispiel). Was der Vermieter sicher sehr unlustig finden wird, sind angefressne Türrahmen und Türen, Türschwellen, Fußbodenleisten. Müsste man alles beim Auszug austauschen. Die Vermieter sollten nicht so streng sein und die Mieter müssen einfach die Schäden ihrer Haustiere wieder beseitigen beim Auszug... Liebe Grüße, Kuragari
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AW: Mietrecht KannichenAlso mein Vermieter ist ein guter Freund von uns und der ist absolut kein Tierfreund. Aber er lässt sich z.B. gern belehren immer wenn er zu uns kommt fragt er nach meinen Tieren ![]() Aber im Haus ist er auch empfindlich was Tiere angeht. Es gibt zwar Mieter die dann alles wieder in Ordnung bringen aber es gibt auch welche wo du noch Monate später hinter Geld hinterherrennst. Da reicht es am Ende nichtmal die Mietkaution einzubehalten um die Schäden zu beseitigen. Und leider gibt es von solch Mietern wohl nicht wenige so das er sich entschieden hat Hunde und Katzen zu verbieten. Ich kanns einerseits nachvollziehen andererseits ist es natürlich blöd für uns ordentliche Mieter die Schäden beseitigen.
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AW: Mietrecht Kannichenich hab mit meinem vermieter zum glück keine probleme. aber ich sorge auch dafür (nach meinen möglichkeiten) dass die nins nichts zerstören. sonst bekomm ich auch ärger mit meinem freund ^^
__________________ Man kann nicht glücklich sein ohne manchmal auch unglücklich zu sein. (Quelle: Oliver, Lauren: Delirium)
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AW: Mietrecht KannichenFreunde von mir ziehen jetzt aus ihrer Wohnung wieder aus, weil durch die Wärme der Heizung im Winter der Utingestank der Haustiere des Vormieters wieder aus den Fliesenfugen aufsteigt ... Die Wohnung war bei Übergabe in einem Topzustand ... Wichtig ist nicht ein alleinstehender Paragraph, sonden Referenzurteile. Und die besagen ganz klar, das frei in der Wohnung lebende Tiere, egal ob Hund, Katze oder Kaninchen vom Vermieter nicht geduldet werden müssen, weil die Tiere somit direkten Kontakt zur Mietsache haben, und es so zu einer schnelleren Wertminderung kommt.
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AW: Mietrecht Kannichenhttp://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html
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AW: Mietrecht KannichenArt der Tierhaltung Der Mieter darf sein Tier auf übliche, bzw. möglichst artgerechte Weise halten. (nicht muss) Störungen, die von dem Tier ausgehen, sind auf das übliche und unvermeidliche Maß zu beschränken. Darüber hinausgehende Störungen hat der Mieter auf Verlangen des Vermieters zu unterbinden oder zu beseitigen. Beispiel: Gelegentliches Bellen eines Hundes ist hinzunehmen. Ständiges Bellen jedoch nicht.
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AW: Mietrecht KannichenWas willst du damit sagen? Fakt ist, dass Kleintierhaltung in geschlossenen Behältnissen nicht verbiten werden darf. Sobald die Tiere aber direkten Kontakt zur Mietsache haben, darf ein Vermieter die Tierhaltung untersagen, egal ob es sich um Hund, Katze, Vogel oder Kaninchen handelt. Die einzie Wirkliche Sicherheit hat man, wenn man SEINE Haltungsform explizit in den Mietvertrag mit aufnimmt. Alles andere ist rechtlich immer eine Grauzone.
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AW: Mietrecht KannichenAlso es gibt immer extreme Fälle. Einer, welcher mir einfällt ist eine Katze. Sie war erlaubt, doch nach dem Auszug dieser Leute offenbarte sich ein hinter einem Schrank auf dem die Katze immer gern drauf saß ein großer feuchter stinkender Fleck, welcher sich so rein gefressen hatte, dass die gesamte Wand erneuert werden musste...es war Urin! Das Tier hatte immer runter gepullert! Wir haben eine Hündin...mit mündlicher Genehmigung, da die schriftliche für den A ist. Wir sorgen dafür, dass sie die Tür nicht zerkratzt, relativ leise ist (ab und zu Hundesitter)und den Vorgarten nicht beschmutzt. Der Mensch ist der Verantwortliche. Würde jeder handeln, sähe es vermutlich hier mit der Tierhaltung anders aus. Man muss auch bedenken: wenn ein Tier in der Wohnung war, dann haben Menschen mit einer Tierhaarallergie keine Chance und der Vermieter verliert Kundschaft. Also ich habe da im Zug schon ein schlechtes Gewissen mit einem Hund...
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